MLP

Buchauszug als Holschuld nachhaltig?

Jeder Handelsvertreter hat gemäß § 87 c Abs. 2 HGB einen Anspruch auf einen Buchauszug. Der Buchauszug dient der Kontrolle, ob die Provisionsabrechnungen in Ordnung sind. Da er sich auf sämtliche vermittelten Geschäfte bezieht, ist er zumeist sehr umfangreich.

Gerade in Zeiten, in denen sehr viel über Nachhaltigkeit und Umweltschutz gesprochen wird, könnte man auf den Gedanken kommen, dass der Buchauszug per Stick oder per E-Mail übersendet wird. Leider liegt dieser nachhaltige Gedanke fern der vertrieblichen Realität.

Gemäß § 87 c Abs. 2 HGB kann der Buchauszug “ verlangt“ werden. Dort steht erst mal nichts von Zusendung. Das BGB unterscheidet grundsätzlich zwischen Hol-, Schick- und Bringschuld. Gemäß § 269 BGB hat die Leistung an den Ort zu erfolgen, an welchen der Schuldner zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz hatte, wenn nichts anderes bestimmt ist. Dies ist die sogenannte Holschuld. Wenn im Handelsvertretervertrag eine entsprechende Regelung nicht vorhanden ist, ist der Buchauszug nach diesem Verständnis abzuholen.

So entschied auch das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Beschluss vom 45. März 2008 unter dem Aktenzeichen I-16 W 77/07.

Die wenigsten Vertriebe senden den Buchauszug zu. In der Regel lässt man den Buchauszug sogar vorher noch einmal ausdrucken, sodass die Abholung nur in Papierform möglich ist.

In dieser Form stellen beispielsweise die großen Vertriebe DVAG, MLP und OVB die Buchauszüge zur Abholung bereit. Zu beachten ist, dass der Handelsvertreter zumeist persönlich den Buchauszug abholen muss. Die OVB begründet dies zum Beispiel mit dem Datenschutz.

Die Ergo dagegen hatte den Buchauszug sogar übersandt. Der Handelsvertreter musste also nicht weit reisen, um den Buchauszug abzuholen. Im Zeitalter des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit wäre es wünschenswert, wenn der ein oder andere Vertrieb seine Strategie überdeckt.

MLP in der Kritik

Spiegel Wirtschaft schreibt darüber, dass Finanzberater von MLP Studenten umgarnen.

Mehr davon hier.

DVAG gibt Vorstandsbezüge nicht an

Eine kleine Welle der Kritik rollt im Moment auf die DVAG zu.

Nachdem die Süddeutsche Zeitung zunächst berichtete, folgten fondsprofessionell.de, versicherungsmonitor.de und versicherungsbote.de.

Danach weisen die Wirtschaftsprüfer Elmar Hell und Bertram Doublier von der KPMG darauf hin, dass die DVAG die Vorstandsgehälter nicht preisgebe, wozu sie verpflichtet sei.

Gem § 314 Absatz 1 Nr. 6 Buchstabe a) HGB sind im Konzernanhang für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung des Mutterunternehmens jeweils für jede Personengruppe die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Mutterunternehmen und den Tochterunternehmen im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge anzugeben. Aus dieser Vorschrift ergibt sich also die Pflicht zur Angabe der Gesamtbezüge, nicht der einzelnen Bezüge der Vorstände.

Die Konkurrenz MLP und OVB gebe die Einkünfte an, so die Süddeutsche. So soll MLP-Konzernchef Uwe Schroeder-Wildberg im Jahre 2018 gesamt 1,32 Millionen Euro erhalten haben, OVB-Vertriebschef Mario Freis soll 746 000 Euro erhalten haben.

Die Süddeutsche schreibt auch, dass die DVAG von einer Ausnahmeregelung nach § 286 Abs.4 HGB Gebrauch machen will. In § 286 Abs 4 HGB steht: Bei Gesellschaften, die keine börsennotierten Aktiengesellschaften sind, können die in § 285 Nr. 9 Buchstabe a und b verlangten Angaben über die Gesamtbezüge der dort bezeichneten Personen unterbleiben, wenn sich anhand dieser Angaben die Bezüge eines Mitglieds dieser Organe feststellen lassen.

Dass sich „anhand dieser Angaben die Bezüge eines Mitglieds dieser Organe feststellen lassen“ würde, bezweifelt die Süddeutsche.

Was gibt es Neues?

Eigentlich nicht neu ist die Meldung, dass der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute mit Check24 streitet. Neu ist allerdings der Vorwurf des BVK, dass Check24 gegen das Provisionsabgabeverbot verstoßen soll.

Neu und für viele überraschend ist der freundliche Hinweis in bild.de auf das Sachbuch mit dem Titel „Die miesen Tricks der Vermögensberater“.

Den Begriff Vermögensberater assoziiert der eine oder andere mit der DVAG, obgleich das Buch „Undercover in der Finanzindustrie“ einen konkreten Vertrieb ausdrücklich nicht nennt. Das Buch prangert übergreifend Beratungsfehler an.  geldfrau.de will wissen, dass Malte Krüger „als “Kommunikationsexperte” unter falschem Namen bei der “Nummer eins der Finanzdienstleister” anheuert“, und nicht bei der OVB, Siss Life oder MLP.

„Undercover in der Finanzindustrie“ ist bereits seit April 2018 auf dem Markt und hier über amazon erwerbbar. Im Handelsvertreterblog wurde auf das Buch bereits aufmerksam gemacht.

Artensterben und Geistermakler

Lediglich die DVAG durfte sich jüngst über einen großen Zuwachs von Vermittlern freuen. Schließlich konnte sie einige Außendienstler der Generali in diesem Jahr für sich gewinnen.

Allgemein gehen aber die Vermittlerzahlen zurück. Im Versicherungsvermittlerregister der IHK waren Anfang 2017 etwa 228.000 Vermittler registriert, Anfang 2018 waren es nur noch etwa 220.000. Versicherungsvermittler sind Versicherungsvertreter und -Makler (und eine kleine Gruppe Versicherungsberater).

Bisher hatte man angenommen, dass die sinkenden Zahlen überwiegend auf die Versicherungsvertreter zurückzuführen sind, insbesondere und auch auf die sog. Ausschließlichkeitsvertreter.

 Oliver Pradetto meint in Cash.online, dass auch die Zahl der Makler stark abnimmt. Er schreibt: “ Im Ergebnis führt das dazu, dass die Zahl der 46.000 Makler zwar stabil bleibt, aber nicht die Unternehmen die sich hinter dieser Zahl verbergen. In Wirklichkeit geben jedes Jahr mehr als 5.000 Betriebe auf.“

Die Zahl würde bei genauer Betrachtung zwar dazu führen, dass die Art Versicherungsmakler spätestens in 10 Jahren ausgestorben wäre, dennoch gibt der Beitrag nicht nur Anlass zum Nachzählen, sondern auch zum Nachdenken.

Herr Pradetto schreibt dann noch von „Geistmaklern“. Den Geistermakler entlarvt man daran, dass er eigentlich gar nicht da ist und nichts mehr tut, aber Provisionen bekommt.

Nur eins dürfte in dem Bericht nicht stimmen. „Von den 46.000 Maklern sind mindestens 15.000 Mitarbeiter von Vertrieben wie DVAG, MLP oder Swiss Life Select.“ Vermögensberater der DVAG sind keine Makler, Herr Pradetto.

Maschmeyer

Carsten Maschmeyer kehrt bekanntlich auf die Bühne der Finanzdienstleistung zurück. Hier ein paar Eckdaten laut Wikipedia:

Geboren wurde Carsten Maschmeyer 1959.

Während des Studiums areitete er im Vertrieb der OVB Vermögensberatung AG.

1987 stieg er aus der OVB aus und kaufte sich mit 900.000,00 DM beim Konkurrenten AWD ein. AWD verkaufte neben den üblichen Versicherungen und Geldanlagen auch riskantere Produkte, wie z.B. geschlossene Fonds.

1998 finanzierte Maschmeyer eine Wahlkampagne der SPD mit dem Slogan: „Der nächste Kanzler muss ein Niedersachse sein“. Gerhard Schröder war von 1998 bis 2005 Bundeskanzler.

Der AWD wurde von einigen Anlegern verklagt und geriet damit in den Fokus der Presse.

Im Jahr 2007 wurde der AWD dann an den Versicherer SwissLife verkauft. Familie Maschmeyer veräußerte seinen 30- prozentigen Anteil an Swiss Life. Carsten Maschmeyer scheidet aus dem AWD im Jahr 2009 aus dem Vorstand  aus.

Im August 2008 verkaufte Maschmeyer der Swiss Life ein Aktienpaket von 26,75 Prozent Anteil an der AWD-Konkurrentin MLP AG.

Im Jahr 2010 gründete er zusammen mit Bert Rürup die Maschmeyer-Rürop AG. Bert Rürup ist SPD-Mitglied, referierte häufig als Referent bei Versicherungen und Finanzdienstleistern und hatte von 2002 bis 2003 den Vorsitz der Sachverständigenkommission zur Neuordnung der Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkommen inne. Nach ihm wurde die Rürup-Rente benannt.

Im Jahr 2011 gibt Maschmeyer seinen Posten als Verwaltungsrat beim AWD auf.

Im selben Jahr geriet Maschmeyer abermals in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit, weil er dem damaligen Bundespräsidenten Christian Wulff ein Quartier in seiner Ferienanlage auf Mallorca kurz nach dessen Wahl anbot.

Im Jahr 2012 veröffentlichte Maschmeyer das Buch „Selfmade-Erfolgreich leben“.

Maschmeyer ist darüber hinaus mit einer vielfach unternehmerisch aktiv.

Im Jahr 2015 wurden Klagen gegen den AWD auf Falschberatung vom Bundesgerichtshof abgewiesen. Der Bundesgerichtshof lehnte die Klagen ab mit der Begründung, die Ansprüche seien verjährt.

Im Januar 2016 tritt Carsten Maschmeyer in der Höhle der Löwen als Investor auf. Im Februar 2016 stellt er sein Buch „Die Millionärsformel“ vor.

Nichts passiert? Von wegen!

Auch wenn hier lange nichts geschrieben wurde, ist doch viel passiert. Gerade dies ist nämlich der Grund, warum die Blogsche Schreibfeder etwas ruhte.

In Kürze wird über eine Vielzahl interessanter Urteile aus dem Vertriebsrecht zu lesen sein.

Die großen Vertriebe, DVAG – OVB – Swiss Life Select – MLP – Bonnfinanz u.s.w., machten in den letzten Wochen auf sich aufmerksam.

Während Jürgen Klopp jeden Tag nach den Nachrichten den Taler der AachenMünchner auffängt, laufen im Hintergrund bei der DVAG Strategiegespräche. Gerüchten zufolge bastelt man an einem neuen, nicht mehr angreifbaren Vermögensberatervertrag.

Während dieser im Jahre 2007, während der letzten großen Änderung, noch für 37.000 Vermögensberater gedruckt werden musste, sind es nach dem Handelsblatt aktuell noch 14.000 Vertriebsmitarbeiter.

Dabei gibt der alte Vertrag für den Vermögensberater mittlerweile viel Rechtssicherheit. Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot wurde vom BGH für unwirksam erklärt, vorher schon die Vertragsstrafenregelung, gezahlte Softwarepauschalen gibt es wieder zurück,  das Intranet darf nach Kündigungsausspruch nicht abgestellt werden, und die Provisionen müssen ebenso nach der Kündigung weitergezahlt werde. Aus Sicht des Vermögensberaters gibt es auf den ersten Blick wenige Gründe, sich mit neuen Regelungen anzufreunden.

Schließlich hatte der BGH ja noch entschieden, dass der Ausgleichsanspruch eines Vermögensberaters – so er denn einen hat – relativ bequem mit Hilfe der sog. Grundsätze errechnet werden kann. Und ein solcher entsteht z.B., wenn der Vertrieb ordentlich kündigt, so dass von diesem Druckmittel wohl kaum Gebrauch gemacht wird.

MLP mit Umsatzplus

MLP verzeichnete ebenso höheren Umsatz, jedoch Rückgang des Gewinns. Laut Das Investment.com  konnte MLP in 2015 die Gesamterlöse  um 4,9 Prozent auf 557,2 Millionen Euro (2014: 531,1 Millionen Euro) steigern. Der Vorsteuer-Gewinn ging von 39 Millionen Euro im Vorjahr auf 30,7 Millionen Euro zurück. Das Konzernergebnis liegt mit 19,8 Millionen Euro rund 9 Millionen Euro unter dem Vorjahreswert (29,0 Millionen Euro).

FAZ erwartet drastische Änderungen

Die FAZ berichtet am 28.4.15 über erhebliche Veränderungen in der Welt der Finanzvertriebe.

„Die MLP-Aktie steht nur noch bei knapp unter 4 Euro, AWD heißt heute Swiss Life Select, die OVB wächst vor allem im Süden und Westen Europas“, so die FAZ. Und die DVAG stehe vor Bewährungsprobe nach dem Tod des Formenpatriarchen.

FAZ weiter: Der Kunde habe sich verändert. Die Kommunikationsmöglichkeiten des Internets verändern ihren Beratungsbedarf. „Sie haben keine Lust mehr auf ein Beratungsgespräch auf dem Sofa“, sagt Christian Mylius, Geschäftsführer der Unternehmensberatung Innovalue und einer der besten Kenner der Branche. „Die Vertriebe müssen sich auf digitale Kommunikation einstellen. Persönliche Beratung heißt nicht: zu Hause.“

Von derzeit 240.000 auf unter 200.000 werde die Zahl der Versicherungsvermittler fallen, erwartet der MLP-Vorstandsvorsitzende Uwe Schroeder-Wildberg. Dort gibt es nur noch 2000 Berater, statt früher 2600. Die Beraterzahl bei Swiss Life Select habe sich sogar schon halbiert.

Dickicht der Begriffe

Versicherungsberater, Versicherungsvermittler, Versicherungsmakler, unabhängige Finanzanlagevermittler, Honorarberater, Versicherungsvertreter, Ausschließlichkeitsvertreter, Mehrfachagenten, Vermögensberater, Verbraucherzentralen, OVB, DVAG, MLP …..

Der Versicherungsbote versucht in dem Dickicht der Bezeichnungen, etwas Übersicht zu bekommen.

Der Versicherungsbote wendet sich dabei den wichtigen Fragen zu:

Woran erkennt der Kunde, welchen Vermittler er vor sich hat?

Ist der Berater bzw. Vermittler gesetzlich zugelassen und haftet er für seinen Rat?

Vertritt der Vermittler per Gesetz die Interessen des Verbrauchers?

Die Frage: Wer weiß, ob man nach dem Lesen mehr weiß? wurde mir nicht beantwortet.

MLP auf Talfahrt

Die Branche blickt gespannt auf die Umsatzzahlen der großen Vertriebe im Jahre 2014. Die Prognose: Es geht allgemein bergab.

Das erste Bekenntnis gab MLP ab.  Statt erhoffter 50 Millionen Plus konnte man für 2014 lediglich einen gewinn von 39 Mio € verbuchen.

Dennoch: Die Gesamterlöse 2014 stiegen laut MLP auf 531,1 Millionen Euro (2013: 499 Millionen Euro), allerdings auch die Verwaltungskosten von 250,6 auf 256,8 Millionen Euro.

Erdrutschartig ging es mit der MLP-Aktie bergab: „Im Herbst des Jahres 2000 notierten die Anteilscheine bei 172 Euro, dieser Tage sind sie noch rund 3,50 Euro – nie war das Papier weniger wert“, so die Welt. Dies bedeutet ein Minus von 98 Prozent.