22
2025Der einsternige Pfropfen
Es ist schon teilweise etwas Abschreckendes, wie und wann Leute Bewertungen auf der Google- Plattform abgeben.
Das Leben eines Anwaltes oder einer sonst wie gewerblich tätigen Person kann davon erheblich beeinträchtigt werden. Man sollte die Bewertungen teilweise jedoch nicht zu ernst nehmen.
Natürlich haben auch mich einige Rezensionen beschäftigt.
Lustig – aber trotzdem äußerst ärgerlich – sind Rezensionen, die schlecht sind, mich aber gar nicht betreffen, weil diese Leute nie Mandanten bei mir waren.
Einer kam gar auf die glorreiche Idee, meine Arbeit als stümperhaft zu bewerten, obgleich er nie Mandant gewesen ist. Frei nach dem Motto „ich kenne den zwar nicht, bewerte ihn aber trotzdem“ lässt so mancher seinen Alltagsfrust im Bewertungsportal ab.
Ein anderer, der mich auf meiner Bewertungsseite mit einem anderen Rechtsanwalt ganz offensichtlich vertauscht und diesen auf Google mit einem anderen Anwaltsnamen unter meinen Rezensionen anspricht (was eindrucksvoll das geistige Intellekt des Bewerters unterstreicht), verteilte großzügig unter meinen Rezensionen einen Punkt, weil der Anwalt, bei dem er war, angeblich ein zu hohes Honorar gefordert hatte.
Auch dieser Google-Nutzer war nie mein Mandant.
Hier im Hause, in denen überwiegend Gewerbetreibende tätig sind, war bis vor kurzem ein Küchenstudio tätig. Dort wurden ausschließlich hochwertige Markenküchen angeboten. Dort beschwerte sich einer, der nie eine solche Küche erwerben würde, darüber, dass es dort einen Pfropfen für sein Waschbecken nicht zu kaufen gäbe und er an den Baumarkt verwiesen wurde. Der nicht zu kaufende Pfropfen brachte dem Küchenstudio eine Ein-Sterne-Bewertung ein.
Ein Hoch auf die einsternigen Google-Rezensionen.