Vertragsstrafen

Neuer Vermögensberatervertrag

Die neuen Vermögenseraterverträge sollen jetzt bis Januar 2017 kommen, hieß es kürzlich auf einem Meeting.

Sie sollen je nach Strukturstufe von oben beginnend nach unten versandt werden. Geschäftsstelle bis Agenturleiter würden die dann etwas später bekommen.

Daraus kann man schließen, dass wohl doch jeder unterschreiben soll. Damit sollen die neuen Verträge wohl doch nicht nur für neue Vermögensberater gelten.

Vor der Unterschrift sollte man den vertraglichen Inhalt genau prüfen. Im alten Vertrag hat es ein paar wesentliche Regelungen gegeben, die die Rechtsprechung zugunsten der Vermögenberater für unwirksam erklärt hat (Vertragsstrafen, nachvertragliches Wettbewerbsverbot). Ferner gab vermögensberaterfreundliche Rechtsprechungen, wonach der Ausgleichsanspruch vereinfacht errechnet werden kann und der Einbehalt von Provisionen und das Abstellen des Intranets eine fristlose Kündigung gerechtfertigt haben.

Vor der Unterzeichnung sollte man den neuen Vertrag prüfen, ob dieser in Anbetracht der vermögensberaterfreundlichen Rechtsprechnung eine Schlechterstellung bedeutet.

Neuer Vermögensberatervertrag

Viele warten morgen auf den Nikolaus. 30.000 Vermögensberater warten auf den neuen Vermögensberatervertrag.

Dieser soll noch im Dezember erscheinen.

Fallen die langen Kündigungsfristen weg (bis zu 4 Jahren)? Gibt es neue nachvertragliche Wettbewerbsverbote (nachdem die alten vom BGH für unwirksam erklärt wurden)? Werden Vertragsstrafen neu angepasst (nachdem auch diese von vielen Teilen der Rechtsprechung für unwirksam erklärt wurden)? Wird der Anspruch auf den Ausgleich neu geregelt (nachdem dieser bisher nur wenig im Vertrag erwähnt wurde)? Wird in Zukunft geregelt, ob der Vermögensberater hauptberuflich tätig ist (das OLG Frankfurt wollte eine entsprechende Regelung vor Kurzem nicht finden) ?

Wir sind gespannt.