Knapp daneben, Frau Koch-Mehrin LG Braunschweig : Arbeitsgericht ist nicht zuständig
Mai 24

Die Hausratversicherung bietet für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchsdiebstahl, Raub und Vandalismus. Zusätzlich sind diverse weitere Einschlüsse in den Vertrag möglich, wie zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern, die Abdeckung von Elementarschäden und Überspannungsschäden.

Wenn man etwas freiwillig weggibt, tritt sie nicht ein.

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