Maschi will strafrechtlich gegen NDR vorgehen

Maschi brachte es am Donnerstag Abend erneut auf satte 3,4 Millionen Zuschauer und damit auf die Palme des NDR.

Nunmehr verwendet sich neben Prof. Prinz auch der Hamburger Starverteidiger Dr. Gerhard Strate für Maschi.

Der Anwalt Strate will für Maschmeyer ein Gutachten verfassen, in dem er zu möglichen Straftaten des Reporters Lütgert nach den Paragraphen 240 und 241a des Strafgesetzbuchs und Paragraph 33 des Kunsturhebergesetzes Stellung nimmt. In Paragraph 240 StGB geht es um Nötigung, im Paragraphen 241a um „politische Verdächtigung“, die dritte der genannten Vorschriften stellt Bildnisse unter Strafe, die gegen den Willen eines Abgebildeten verbreitet werden. Die Taten sind allesamt mit Freiheitsstrafe bewehrt. Zudem, schreibt Maschmeyers Anwalt, liege es nicht völlig fern, das „offenkundig sinnlose Heranpirschen von NDR-Kamerateams an Herrn Maschmeyer und seine Mitarbeiter auch noch an anderen Vorschriften zu messen“.

berichtet die FAZ.

Och. Nun sind Strafverteidiger ja naturgemäß hinsichtlich ihrer Klientel nicht wählerisch. Aber dass sich Strate für so ein albernes Manöver hergibt? Als ob es nicht schon genug ernsthafte Kriminalität gäbe. Die Nummer erinnert an das Bemühen des Kollegen Dr. Christian Schertz, einen Gerichtsreporter wegen einer unerwünschten Weihnachtskarte nach dem Anti-Stalking-Gesetz auf 50 m Distanz zu halten. Lächerlich.