AWD und DVAG gehen in weitere Runde

Während die DVAG mit einem von ihr selbst eingeleiteten Verfahren gegen den AWD  eine schnelle Niederlage erlebte, ist über den Antrag der DVAG gegen den AWD bis heute nicht rechtskräftig entschieden worden.

Ein Blick zurück:

Nachdem der AWD an Swiss Life verkauft wurde, störte sich die DVAG daran, dass sich der AWD noch als „unabhängig“ bezeichnet hatte.

Vor dem Landgericht Hannover wurde ein Antrag der DVAG eingereicht, wonach der AWD dies in Zukunft zu unterlassen habe.

Im Rahmen eines Gegenantrages verlangte der AWD von der DVAG, die DVAG dürfe in Zukunft nicht mehr behaupten, sie sei „weltweit die Nummer 1“.

In der ersten Instanz bekamen beide Parteien mit ihren Anträgen Recht.

Beide legten gegen die Entscheidung Berufung bei dem Oberlandesgericht Celle ein.

Das Oberlandesgericht Celle machte mit der DVAG „kurzen“ Prozess. Die Berufung der DVAG scheiterte. Die DVAG durfte sich nicht mehr als Nummer 1 weltweit bezeichnen.

Die DVAG hingegen stößt mit ihrem eigenen Antrag auf massiven Widerstand.

Es geht konkret um die Äußerungen, ob sich der AWD als „Europas größter unabhängiger Finanzdienstleister, Europas Nummer 1 für unabhängige Finanzoptimierung“ bezeichnen darf und der AWD biete eine „unabhängige, ganzheitliche Finanzberatung“.

Das Oberlandesgericht Celle ist nunmehr geneigt, über streitgegenständliche Fragen ein Gutachten einzuholen. Eine kurzfristige Entscheidung steht mithin nicht an.

Die Einholung des Gutachtens wird mit großer Spannung erwartet. Noch kann die Einholung eines solchen Gutachtens allerdings von den Streitparteien verhindert werden.