03
2012Wie war es mit dem BOZ, dem Familienabsicherungsplan und dem Versorgungswerk??
Wie ich bereits berichtet habe, bietet die DVAG eine Reihe von Nebenleistungen an.
Zum Beispiel gibt es da einen Vorschuss für den Betrieb eines Büros, dem so genannten BOZ. Diesen soll ein Vermögensberater erhalten, wenn der Vermögensberater einen bestimmten Gruppenaufbau geschafft hat.
Was jedoch viele nicht wissen, ist, das hinten in den Bedingungen steht, dass die DVAG stets freiwillig leistet und man darauf keinen Rechtsanspruch hat.
Auch dies durfte ich am Ende meiner Laufbahn persönlich erleben.
Auch die weiteren Zusatzleistungen, wie z.B. der Familienabsicherungsplan und das Versorgungswerk, sind sicher eine gute Erfindung. Wer aber weiß, dass die Ansprüche aus dem Versorgungswerk an die DVAG abgetreten sind. Und wenn der Vermögensberatervertrag in den ersten fünf Jahren gekündigt wird, erhält die DVAG den kompletten Betrag zurück, den sie eingezahlt hat.
Die Kehrseiten, die sicher ihren Grund haben, wurden mir fast zum Verhängnis. Am Ende meiner laufbahn, als ich heraus wollte, konnte ich nicht über meinen Altersabsicherung verfügen. Statt über einen finanziellen Rückraum zu verfügen, musste ich feststellen, dass die Ansprüche bis zum 65 . Lebensjahr nicht mal mir gehörten. Und als ich den Gedanken auf Vertragsbeendigng äußerte, wurde der BOZ einfach gestrichen. Und ich durfte lesen, dass alle leistungen freiwillig waren und ich am Ende froh sein sollte, die letzten Zuschüsse nicht wieder zurückzahlen zu müssen.