Ist „Raus aus der Auschließlichkeit“ stets der richtige Weg?

Viele Ausschließlichkeitsvertreter entschließen sich im Laufe ihrer beruflichen Laufbahn dazu, die Ausschließlichkeit zu verlassen und selbstständiger Versicherungsmakler zu werden.

Dieser Wechsel wird schlagwortartig oft als „Raus aus der Ausschließlichkeit“ beschrieben.

Um hier keine rechtlichen Fehler zu begehen und nicht von falschen Erwartungen auszugehen, ist dabei der Rat eines spezialisierten Anwaltes und anderer Experten zu empfehlen.

Während der Vermittler in der Ausschließlichkeit in den betrieblichen Strukturen fest eingebunden war, er dort quasi fest an die Hand genommen wurde, indem ihm ein Kundenbearbeitungsprogramm sowie nachvollziehbare Arbeitsstrukturen an die Hand gegeben wurden, muss sich der wechselnde Berater erst einmal zurechtfinden.

Die Frage ist daher vorrangig, wie sich ein neuer Versicherungsmakler in der Welt der vielen Versicherungen und Versicherungsangeboten zurechtfinden soll.

Damit ein Versicherungsmakler nicht sämtliche Versicherungen anschreiben muss und mit diesen eine entsprechende Courtagevereinbarung abschließen muss, haben sich zur Erleichterung dieser Tätigkeit etliche Maklerpools auf dem Markt gebildet.

Gemäß der Hitliste von cash-online.de ist und bleibt dort an der Spitze die Fondsfinanzmaklerservice GmbH. Auf Kununu beschreibt sie sich als der Allfinanzmaklerpool Deutschlands mit mehr als 500 Produktpartnern aus der Finanz- und Versicherungswelt und über 31.000 freien Vermittlerinnen und Vermittlern.

Auf Platz 2 der Maklerpools ist Jung DMS & Cie (JDC) und auf Platz 3 Netfonds. Maklerpools haben einen großen Zulauf und stellen den Markt der Zukunft dar. Die Fondsfinanz wurde erst 1989 gegründet und hat mit 31.000 freien Maklern erhebliche Zuwachsraten.

Im Vergleich: Der größte Strukturvertrieb, die DVAG, hat im Vergleich dazu im Jahre 2025 rund 18.000 hauptberufliche Vermögensberater.

Maklerpools bieten einen Zugang zu den Versicherern, die dem Maklerpool angeschlossen sind. Über den Maklerpool erlangt der Versicherungsmakler somit eine Plattform, über die er Kunden verwalten kann, Angebote einholen kann, Berechnungen vornehmen kann usw. Ein Maklerpool bietet dem Versicherungsmakler mithin das an, was dem Ausschließlichkeitsvertreter in der Regel durch den Vertrieb an die Hand gegeben wird.

Der Maklerpool rechnet mit den Versicherungsunternehmen die Provisionen ab und leitet die vereinbarte Provision an den Makler weiter.

Ein Handelsvertreter, der für einen Vertrieb in der Ausschließlichkeit tätig ist, ist grundsätzlich zur Bemühung verpflichtet.

Ein Makler ist gegenüber dem Maklerpool allerdings grundsätzlich nicht zur Tätigkeit verpflichtet (hier gibt es allerdings Ausnahmen). Der Makler kann sich grundsätzlich gleichzeitig auch anderen Maklerpools anschließen.

Maklerpools haben offensichtlich den Zeitgeist erkannt. Dies erklärt ihren rasanten Zulauf.

Bei der Auswahl, welcher Maklerpool der richtige ist, sollte jedoch nicht nur auf die äußeren Zahlen geachtet werden.

Wichtig ist nicht nur, wie es Andreas Lohrenz von der Firma Rockit.UG einmal beschrieben hat, ob man aktuell mit einem Pool zufrieden ist, sondern auch, ob man neue Verpflichtungen aufbaut, die spätestens am Ende einer Geschäftsbeziehung zu spüren sind.

Die Kundenschnittstelle bekommt dabei eine besondere Bedeutung.