88 Jahre alter Angeklagter vor dem Jugendrichter

Ich bekomme regelmäßig Mitteilungen über Eintragungen in juristischen Blogs. Dort schreiben Rechtsanwälte, ähnlich wie ich, regelmäßig über neue Gerichtsverfahren.

Obgleich mich Strafverfahren allenfalls am Rande interessieren, fand ich einen Bericht doch bemerkenswert.

Da hatte sich jemand wegen persönlichkeitsverletzender Berichterstattung gegen einen Bericht in der Bild.de gewehrt. Bild berichtete darüber, dass es ein Strafverfahren gegen einen angeblichen Teilnehmer an den Massaker in Oradour geben würde.

Erstaunlicherweise läuft dieses Strafverfahren vor der Jugendkammer, obgleich der Angeklagte 88 Jahre alt ist.

Hintergrund ist, dass am 10.06.1944 die Bevölkerung des kleinen Dörfchens Oradour in Frankreich durch ein deutsches Massaker fast völlig ausgelöscht wurde. Es gab 642 Opfer.

In der Pressemitteilung des Landgerichts Köln heißt es hinsichtlich der Anklageerhebung gegen den 88 jährigen Rentner, dass ihm ein gemeinschaftlicher Mord an 25 Menschen und Beihilfe zum Mord an mehren hundert Menschen zu Last gelegt wird.

Das die Strafverfolgung 70 Jahre auf sich hat warten lassen, ist kaum zu verstehen.