Videokonferenz statt Reisen

In den letzten Woche haben die Fahrten zu auswärtigen Gerichtsterminen zugenommen. Stralsund, Frankfurt, Rosenheim, Hamburg, Frankfurt, München, Brandenburg, Mönchengladbach und Frankfurt, um nur einige zu nennen. Berlin fiel zum Glück aus.

Wie schön, dass unsere ZPO inzwischen Videokonferenzen erlaubt. In § 128 a ZPO ist das geregelt. Gerade kürzlich in Frankfurt hätte ich mir diese Vereinfachung gewünscht. Staubedingt hatte die Anreise zur Verhandlung über eine Softwarepauschale ganze 5 Stunden gedauert. Die Verhandlung hatte dann mal grad 15 Minuten gedauert, weil der Vertrieb gleich zu Beginn die Rückbuchung von 5.000 € anbot, womit wir einverstanden waren.

„Soweit das Gericht mit einer Anlage ausgestattet ist und den Vorgang für geeignet hält, kann der Termin über Video durchgeführt werden. Als nicht geeignet werden wohl alle die Verfahren anzusehen sein, bei denen es auf den persönlichen Eindruck der Beteiligten in der mündlichen Verhandlung ankommt. In Verfahren aber, in denen es vorrangig auf Sachverhaltsfeststellung oder Klärung rechtlicher Fragen ankommt, werden sich Videokonferenztermine eignen“, heißt es in einer Mitteilung der hessischen Anwaltskammer.

Problematisch ist wohl noch zur Zeit, dass oft nur eine Partei von der Videokonferenz Gebrauch machen kann. Eine Partei müsste dann persönlich anwesend sein. Hier befürchte ich Nachteile für den Ortsabwesenden.

In Erfurt hat sich jetzt ein Paar per Videokonferenz scheiden lassen.  Wer weiß ? Vielleicht gibt es bald auch die Scheidung des Handelsvertreters von seinem Vertrieb per Videokonferenz….