IHD darf weitermachen

Das Oberlandesgericht OLG Frankfurt erwägt, die Berufung der DVAG zurückzuweisen. Die DVAG hatte zunächst eine einstweilige Verfügung gegen die Unabhängige Interessenvertretung der Handelsvertreter der  DVAG e.V., kurz IHD, erwirkt. Dagegen legte die IHD Rechtsmittel ein.  Nach einer mündlichen Verhandlung wurde der Beschluss aufgehoben.  Dagegen legte die DVAG Rechtsmittel beim Oberlandesgericht Frankfurt ein.

Das OLG Frankfurt erwägt nun, die Berufung zurückzuweisen, unter anderem mit dem Hinweis, die DVAG sei der Behauptung, dass sich auch aktive Vermögensberater der IHD angeschlossen hatten, nicht substantiiert entgegengetreten.