Deutsche Bummelbahn hat bei mir nicht gestreikt

Trotz Streiktag werde ich von der Deutschen Bummelbahn zur Kasse gebeten.

Nach zwei Gerichtsterminen in Frankfurt fuhr ich mit dem Auto nach Köln. Dort parkte ich auf einem Parkplatz der Deutschen Bundesbahn direkt beim Bahnhof. Der ungewöhnlich hohe Stundenpreis hatte mich schon gewundert. Da ich nur etwas essen wollte und dies in eineinhalb Stunden erledigt sein sollte, warf ich 4 € ein.

Das Essen hatte etwas länger gedauert. Die vereinbarte Zeit hatte ich um 20 Minuten überschritten. Als ich wiederkam, fand ich ein kleines Tütchen vorne am Scheibenwischer.  Ich rechnete mit einem „Knöllchen“ in Höhe von 10 – 15 €.

Die Deutsche Bummelbahn verlangte jedoch wegen Überschreitung der bezahlten Fahrzeit stolze 39 €. Man höre und staune. 20 Minuten parken kostet 39 Euro !!!

Ich sprach den Parkwächter darauf an, der mich dann auf eine angeblich bestehende Vertragsstrafe hinwies, die ich auf irgendwelchen Allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen könnte.

Erwähnenswert: Wenn ich den Preis für die 20-minütige Überziehung hochrechne, könnte ich ja nur froh sein, nicht evtl. 5 oder 6 Stunden überzogen zu haben. Das hätte mich direkt in die Armut geführt.

Bemerkenswert:Die Deutsche Bummelbahn hatte tatsächlich einen Mitarbeiter abgestellt, der an dem Streiktag am 22.04.2015 den Parkplatz streng überwacht.

Dieser Bundesbahnangestellte wurde noch von mehreren Passanten angesprochen, die dort auch parken wollten, ob er nicht Geld wechseln könnte. Daraufhin sagte ich, dass man dort lieber nicht parken sollte, wenn nicht zu 100 % gewährleisten könne, dass man pünktlich wieder zurück sei. Ich klärte die Kunden über die 39 € auf, die mir soeben widerfahren waren.

Anschließend forderte ich den Parkwächter auf, die Kunden lieber über die hohe Vertragsstrafe zu informieren.

Missachtenswert: Der freundliche Bahnbedienstete sagte dann, er habe eine ausdrückliche Dienstanweisung, dass die Kunden von ihm darüber nicht informiert werden sollten.

Berechnenswert: Im Nachhinein wurde mir klar, warum die Züge in Köln regelmäßig Verspätung haben. Die Deutsche Bundesbahn erhofft sich damit wohl ein kleines Zubrot, falls es einen Kunden gibt, der sein Fahrzeug auf diesem Parkplatz abstellen würde.

Ich werde mich nun vor Gericht um die Vertragsstrafe streiten müssen. Schließlich habe ich eine Bahncard und müsste eigentlich Ermäßigung bekommen.