Weihnachtlicher Gruß aus dem Gerichtssaal

Der etwas steifen Gerichtsbarkeit fällt es manchmal etwas schwer, die richtigen Worte zum Fest zu finden. Eine weihnachtliche Botschaft besonderer Art übermittelte das Landgericht Osnabrück

In dem Rechtsstreit Deutsche Vermögensberatung AG DVAG, gegen ……

wird der auf den 23.12.2019, 14.00 Uhr, anberaumte Termin zur Verkündung einer Entscheidung in der Terminsstunde vorverlegt auf 11.30 Uhr.

Gründe:

Der unterzeichnende Richter hatte bei der Anberaumung des Verkündungstermins versehentlich nicht bedacht, dass das Gericht am 23.12.2019 schon mittags schließt, so dass um 14.00 Uhr die Öffentlichkeit nicht mehr gewährleistet ist.