Muster und Antrag für die Bucheinsicht und den Buchauszug

Jeder Handelsvertreter hat gem. § 87 c HGB einen Anspruch auf einen Buchauszug.

Dieser sollte bei einem Warenvertreter folgende Angaben enthalten:

1. Name und Anschrift des Kunden, Kundennummer;
2. Datum der Bestellung, der Auftragserteilung;
3. Umfang der Bestellung, des erteilten Auftrags;
4. Datum der Auftragsbestätigung;
5. Datum der Lieferung, auch Teillieferungen;
6. Umfang der Lieferung, der Teillieferungen;
7. Datum der Rechnungen;
8. Rechnungsbeträge;
9. Daten der Zahlungen der Kunden;
10. Höhe der Zahlungsbeträge;
11.Angabe der Stornierung, Annullierung, Retouren – mit Angabe der konkreten Gründe hierfür.

Für den Fall, dass ein Buchauszug verweigert wird oder unvollständig erteilt wird, hat der Handelsvertreter einen Anspruch auf Bucheinsicht. So sieht der Tenor/ Klagemuster einer typischen Bucheinsicht aus:

Es wird beantragt, die Beklagte zu verurteilen

dem Kläger Einsicht in die Geschäftsbücher, Vertragsunterlagen, den einschlägigen Schriftwechsel und sonstige Unterlagen zu gewähren, in denen die Geschäftsabschlüsse der Beklagten mit den Versicherungsnehmern niedergelegt sind und die zur Feststellung der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des vorgelegten Buchauszuges notwendig sind.

So wurde dies in einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf ausgeurteilt.