Kreditbank mit ganz neuer Werbemasche

Banken und Versicherungen machen bekanntlich viel Werbung. Events und TV stehen dabei an erster Stelle.

Onlinewerbung ist allerdings auf dem Vormarsch. Banken zählen in den USA schon lange zu googles besten Kunden. Viele werben mit bekanntlich Promis. Stehen Promis auf der Bühne, winken gute Werbeverträge. Danach droht das Dschungelcamp.

Die Deutsche Kreditbank kam jetzt auf eine ganz neue Idee. Keine Promis, kein google – stattdessen gibt es ein Online-Event der besonderen Art. Wer ab heute die Handball-WM 2017 sehen will, ist bei ARD/ZDF falsch. Auch Sky überträgt nichts. Wer Handball sehen will, schaltet DKB ein.

Wie 2017 alles begann

2017 begann mit einem Déjà-vu.

Vor vielen Jahren durfte ich mich anwaltlich mit einem Vermögensberater beschäftigen, der im großen Stil dafür verantwortlich gewesen sein soll, dass Arbeitslose zur Tätigkeit bei einem großen Vertrieb überredet wurden  und – statt diese mit den versprochenen Arbeitsverträgen auszustatten – zunächst einmal mit hohen Versicherungssummen versichert wurden. In Anbetracht des Einkommens der Angeworbenen konnten diese die Versicherungsbeiträge gar nicht bezahlen. Dies wiederum veranlasste die angeworbenen Mitarbeiter gezwungenermaßen dazu,  abermals auf diese Art und Weise Anwerbungen zu betreiben.

Der Vertrieb distanzierte sich von diesem Verhalten und warf ihren Mitarbeitern das Betreiben eines Schneeballsystems vor und sprach umfassende Kündigungen aus. Dies betraf u.a. auch einen Direktionsleiter.

Insgesamt schlug dieser Vorfall innerhalb der Mitarbeiterschaft des Vertriebes eine große Welle. Nun, Anfang 2017 – wie gesagt, nach vielen Jahren – taucht der Name des Initiators plötzlich wieder auf. Einige Berater hatten sich zur Beendigung ihrer Handelsvertreterverträge entschlossen, nachdem sie innerhalb der Direktion sich von gewissen Manipulationen mit Scheingeschäften benachteiligt sahen. In diesem Zusammenhang taucht der Name des Initiators  wieder auf. Statt nach der ausgesprochenen Kündigung Abstand von der DVAG zu nehmen, hatte dieser hintenrum und verdeckt wieder Einfluss genommen und heimlich weitergearbeitet. Dies löste abermals eine Welle von Stornierungen aus.

Der Verantwortliche soll Gerüchten zu Folge inzwischen hinter Schloss und Riegel sitzen.

Vermögensberater kann freigestellt werden

Neu im Vermögensberatervertrag ist folgende Regelung:

„Im Falle einer Kündigung kann die Gesellschaft den Vermögensberater von der Erbringung seiner vertraglichen Pflichten widerruflich freistellen. Bis zur Beendigung des Vertrages erhält der Vermögensberater im Falle einer Freistellung die ihm zustehende Differenzprovision aus dem von seinen bisherigen Partnern tatsächlich vermittelten Neugeschäft, etwaig anfallende Folgeprovision aus seinem Gruppen- und seinem Eigengeschäft sowie monatlich die durchschnittliche monatliche Provision der letzten 12 Monate aus dem in diesem Zeitraum von ihm selbst vermittelten Neugeschäft.“

Die Möglichleit der Freistellung war vertraglich bis dahin nicht gegeben. Problematisch ist die Provisionshöhe, die der Vermögensberater für die Zeit seiner Freistellung bekommen wird.

Die durchschnitlliche Provision der letzten 12 Monate steht zum Zeitpunkt der Freistellung noch nicht fest. Schließlich erhält der Vermögensberater ja Vorschüsse. Ob das Geschäft bestandskräftig bleibt, weiß man erst viele Jahre später. Da keine Vorschüsse als Maßstab für die Zahlung herangezogen werden, ist die Höhe der zu zahlenden Provision fraglich.

Ein freigestellter Handelsvertreter darf grundsätzlich nicht für das Unternehmen tätig sein, mit dem er vertraglich gebunden ist. Dies könnte dazu führen, dass er von dem Intranet und dem Online-System sowie anderer Datenquellen abgeschaltet wird. Dies zumindest wird von anderen Unternehmen teilweise so parktiziert. der Handelsvertreter braucht die Daten ja während der Phase der Freistellung nicht mehr.

Ein guter Rutsch und viel Fingerspitzengefühl

Der Handelsvertreterblog wünscht viel Fingerspitzengefühl, einen guten Rutsch und ein gesundes und erfolgreiches 2017 !

Frohes Weihnachtsfest

Ich wünsche allen Lesern und Leserinnen des Handelsvertreterblogs

ein paar schöne und ruhige Weihnachtstage

Rechtsanwalt Kai Behrens

Spezialist im Handelsvertreterrecht