Gehst Du vor Gericht, wird sich weisen, dass Du den Entscheid nicht mehr erlebst

Carsten Maschmeyer und seine Neuvermählte – „Superweib“ – Veronica Ferres leiden noch immer. Sie wurden (und werden?) erpresst.

Seit Maschmeyer Anfang Jahr die Basler Bank J. Safra Sarasin wegen angeblichen Anlagebetrugs verklagte, wurde er mit deutlichen Worten schwiizerisch mit Drohbriefen überzogen.

„Gehst Du vor Gericht, wird sich weisen, dass Du den Entscheid nicht mehr erlebst“, schrieb man u.a..

Mehr dazu hier.

Versicherungsvertreter will sich Daumen versilbern lassen

BILD-Zeichnung: Unfall

(Das Foto stammt von Bild.online von Silke Bachmann)

Über einen spektakulären Fall berichtet heute die hochgelobte Bild.

Ein Pudel soll den Versicherungsvertreter angesprungen haben, dieser vornüber in die Kreissäge gefallen sein und danach fehlten plötzliche zwei Finger.

Am besten selbst mal lesen.

Einen schönen Wochenbeginn wünsche ich.

Wie berechne ich den Ausgleichsanspruch bei der Lebensversicherung

Auf das wegweisende Urteil des BGH zum Ausgleichsanspruch, wonach diese nach den „Grundsätzen“ ermittelt werden können, hatte ich ja bereits hingewiesen. Das Urteil, das Gesetz und die Grundsätze sind ja nicht ganz leicht zu verstehen.

Deshalb versuche ich hier eine vereinfachte Darstellung. Grundsätzlich sollte jeder Handelsvertreter, Versicherungsvertreter oder Vermögensberater darüber nachdenken, ob ihnen dieser Anspruch zusteht. Wenn man selbst ordentlich kündigt (also unter Einhaltung der Kündigungsfrist), hat man übrigens keinen Ausgleichsanspruch. Alle anderen evtl schon.

Wie errechnet man die Ausgleichssumme bei der Lebensversicherung?

Nehmen wir einmal an, der Vertreter  war ab Oktober 2000 insgesamt etwas mehr als 11 Jahre tätig.

Und nehmen wir an, die Versicherungssummen der dynamischen Lebensversicherungen betragen 1.900.000,00 Euro, die zum Zeitpunkt des Vertragsendes Im Bestand waren.

Ausgehend hiervon wird der Ausgleichsanspruch für diese Teilsparte nach den „Grundsätzen Leben” wie folgt ermittelt:

 

  • Ausgleichsanspruch Leben
Versicherungssumme dynamische Lebensversicherungen
1.900.000,00 Euro
x Abschlussprovisionssatz Leben: 24 ‰
45600,00 Euro
x Faktor Vertragsbeginn nach 1980: 0,08
3648,00 Euro
x Faktor Tätigkeitsdauer (11 Jahre): 1,25
4560,00 Euro
Ausgleichsanspruch Leben
4560,00 Euro

4560,00 Euro wäre die im Bereich der LVs auszugleichende Summe.

 

 

DKM zu Ende

Die DKM, die Deckungskonzeptmesse, wie sie heißt und warum auch immer, ist nun zu Ende. Ein paar Stunden durfte auch ich durch die einigermaßen leeren Gänge ziehen.

Ich sprach mit einigen Pressevertretern und traf den einen und den anderen ehemaligen Vermögensberater. Und ich sprach mit einem Anwaltskollegen, der darauf hinweisen wollte, dass er von einer der größten Vertriebskanzleien käme. Ein besonderes Mitteilungsbedürfnis hatte er allerdings nicht und schickte mich – höflich und direkt – schnell weiter. Er sagte noch, dass es sich nicht lohnen würde, den ganzen Tag dort herumzustehen. Naja- viel Mitgefühl konnte ich nicht aufbringen.

Nur dann, wenn Prominenz sein bestes gab, wurde es dann richtig voll. Den Kahn wollte man gern sehen und dem BVB-Geschäftsführer Watzke gern zuhören. Auf beides konnte ich getrost verzichten.

Vielen Dank übrigens an den Spender meiner Eintrittskarte und für die äußerst netten Gespräche.

Es könnte alles so einfach sein

Was tun, wenn Kunden noch von dem alten Vertrieb kontaktiert werden? Eine wohl praktische Antwort: Den Vertrieb einfach einmal anschreiben und auffordern, die Kundendaten zu löschen und die Kontaktaufnahme für die Zukunft zu verbieten.

So getan antwortete ein Vertrieb wie folgt:

Mit Bezug auf Ihr vorgezeichnetes Schreiben haben wir, Ihren Wunsch entsprechend, den Sie betreffenden Datensatz in unserem Kundenbestand gesperrt. Aufgrund von handels- bzw. steuerrechtlichen Pflichten ist uns eine Löschung der Daten bis zum Ablauf der gesetzlichen Fristen aktuell nicht möglich.

 Ferner weisen wir sie darauf hin, dass aufgrund der Sperrung Ihres Datensatzes eine Betreuung Ihrer Verträge durch die … respektive durch unsere Vermögensberater künftig nicht mehr möglich ist.

 Sollten Sie weiterhin eine Betreuung durch die … wünschen, so können Sie uns dies schriftlich an die oben genannte Adresse mitteilen.

 Aus technischen Gründen kann es für kurze Zeit noch zu Kontaktaufnahmen kommen. Wir bitten hierfür um Verständnis“.

 Höflich und nett und Problem gelöst.