Jedem Bundesland sein Bräuchle

Das Arbeitsgericht Stuttgart hatte kürzlich entschieden, dass ein in Facebook geposteter öffentlich lesbarer Kommentar wie:

„lasse mich nur mal richtig Hand anlegen und den Arsch in unserem Betrieb auf die Strecke legen…., trappe unserem Blocker … die Eier ein.“

nicht zu einer fristlosen Kündigung führen kann, selbst dann nicht, wenn damit der Vorgesetzte gemeint sein soll.

Die Einzelheiten waren in diesem Rechtsstreit sehr umstritten. Der Arbeitgeber hatte behauptet, die Arbeitnehmerin habe eine solche Stellungnahme in Facebook abgegeben. Diese hatte dies bestritten. Eine Beweisaufnahme hielt das Arbeitsgericht für entbehrlich.

Die Arbeitnehmerin war über 20 Jahre in dem Betrieb beschäftigt.

Das Arbeitsgericht Stuttgart verwies auf die schwäbischen Gepflogenheiten und erklärte im schwäbischen Dialekt, dass eine solche Äußerung – in Schwaben – nicht unüblich sei und erst recht ein so lang andauerndes Arbeitsverhältnis nicht fristlos beenden kann.

Geprellte Strukkis weg, geprellte Vermögensberater da

Kaum wurde die Seite der „geprellten Strukkis“ geschlossen, hat sich postwendend zu meiner Überraschung ein neues Forum angekündigt.

Sie heißt http://www.geprellte-vermoegensberater.com

Ich habe sie hier nicht verlinkt, da man ja bei Verlinkungen haften könnte. Ich werde mich auch deutlich von deren – aktuellen und künftigen – Inhalten distanzieren. Aber lesen werde ich die Berichte schon dann und wann, um mal zu sehen, was meine alten und neuen Kollegen so erlebt haben. 

 

Finanzprofi AG aus Hattersbach von 1:1 übernommen

Jetzt ist es amtlich, was die Spatzen schon seit Längerem von den Dächern zwitscherten:

1:1 Assekuranz Service hat die Finanzprofi AG übernommen. 1:1 gehört der WWK. Mitarbeiter fürchten nun eine Einflussnahme auf das Beratungsmodell, mit dem Finanzprofi geworben hatte.

Finanzprofi wurde erst 2011 gegründet und hatte einen beachtenswerten Aufstieg erlebt. Viele Vermögensberater der DVAG und Mitarbeiter von Swiss Life Select wurden übernommen. Dies hatte den Platzhirschen, wie es das Manager Magazin online nannte, gar nicht gepasst.

Auch die Verwicklung mit dem Finanzvertriebs ASG Finanz sorgte für eine gewisse „Unruhe“. Manager Magazin berichtete von einigen gerichtlichen Streitereien und davon, dass einige Mitarbeiter nicht einmal wussten, für wen von beiden sie denn überhaupt tätig seien.

Mehr zu Vertrieben im Umbruch hier im Versicherungsjournal.

LG Koblenz: Provisionsabrechnungen bis jetzt nicht nachvollziehbar

In einer mündlichen Verhandlung der OVB gegen einen Handelsvertreter 26.6.2013 wies das Landgericht Koblenz darauf hin, dass sich der Provisionsrückforderungsanspruch nicht errechnen lasse. „Die Darstellung sei nicht nachvollziehbar, … auch unter Berücksichtigung der Auflistung der Verträge und der zu berücksichtigenden Stornoreserve bzw. Stornoreserveguthabens.“

Sei es, wie es ist. Die Parteien haben sich geeinigt. 

Sturm gegen den Ex-Vorstand der HSH Nordbank

Wer im Norden wohnt und seinen Urlaub mit einem spektakulärem Prozess bereichern möchte, wird heute der Besuch des Landgerichts Hamburg empfohlen.

 

Vor dem Landgericht Hamburg beginnt heute der große Prozess wegen Veruntreuung von Bankvermögen der HSH Nordbank.

 

Erstmalig sind alle ehemaligen Vorstandsmitglieder angeklagt. Insider sprechen von einem Novum in der Bankengeschichte.

 

Die Herren Vorstände sollen leichtsinnig hohe Verluste der Landesbank in der Finanzkrise verursacht haben, die die Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein mit Steuergeldern ausgleichen mussten.

 

Nonnenmacher, bei Insidern auch „Dr. No“ genannt, wird sogar noch Bilanzfälschung vorgeworfen. Vor 2 Jahren erhielt Nonnenmacher im Rahmen eines Aufhebungsvertrages eine Abfindung in Höhe von 4 Millionen Euro (manch ein Handelsvertreter, dem auch ein Aufhebungsvertrag angeboten wird, würde sich schon über eine viel kleinere Abfindung freuen). Auch Ex-Vorstand Frank Roth soll eine millionenschwere Abfindung bekommen haben.

 

Der Vorstand der Nordbank sollte im Jahre 2007 das sogenannte Omega-Finanzgeschäft durchführen. Man wollte an die Börse. Zuvor wollte man sich von belastenden Immobilienkrediten trennen. Viele Banken lehnten eine Zusammenarbeit ab. Zuletzt blieb noch die französische Bank BNP Paribas übrig. Die hatte dann auch gleich einen netten Rahmenvertrag ausgearbeitet. Sie bestand darauf, dass Nordbank ein 400 Millionen Euro schweres Paket von strukturierten Wertpapieren abnehmen muss. Darunter waren auch ein paar isländische Staatsanleihen und Zertifikate der Pleitebank Lehman Brothers.

 

Dieser Vertrag stand – wie man heute weiß – nicht unter einem guten Stern. Es wurden hohe Verluste eingeheimst.

 

Auf diesen Omega-Deal musste die Bank schließlich 330 Millionen Euro abschreiben. Insgesamt verblieb ein Minus 158 Millionen. Diese durfte der Steuerzahler übernehmen.

 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Vorstand vor, er sei rechtzeitig von verschiedenen Stellen gewarnt worden.

 

Außerdem hatte sich die Finanzaufsicht Bafin eingeschaltet. Diese hatte man jedoch über das weitere Vorgehen offensichtlich gar nicht mehr informiert. Die Bafin verhängte später deshalb ein Bußgeld.