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In Großbritannien müssen Makler den besten Ratschlag für ein Produkt abgeben, den best advice.
Sogar die DVAG findet dies gut.
In Deutschland wird dies nicht ganz so streng gehandhabt. Hier müssen Makler eine den Wünschen und dem Bedarf des Kunden angemessene Versicherungslösung zu empfehlen.
Warum im DVAG-Blog dann der Bogen zur „Beratung über Premium-Partnerschaften“ gespannt wird, wird nicht näher beschrieben.
Äpfel haben bekanntlich nichts mit Birnen zu tun.
Vermögensberater sind gebundene Versicherungsvertreter und Versicherungsvertreter sind vertraglich dem Versicherer verpflichtet. Sie schließen grundsätzlich über die Beratung mit den Kunden kein vertragliches Verhältnis.
Makler verpflichten sich dagegen dem Kunden gegenüber, für diese nach den oben genannten Grundsätzen tätig zu werden.
Lesenswert ist der Beitrag im DVAG-Blog jedoch, und auch seine Kommentare.