Betreuungsprovision

Bei Bruttotarif ohne Betreuung Geld zurück?

Versicherer bieten Nettotarife an. Dies bedeutet, dass Kosten für Provisionen aus den Beiträgen der Kunden herausgerechnet sind. In den Berechnungen sind auch die Betreuungsprovisionen enthalten.

Kunden sind oft nach einigen Jahren unbetreut, wenn z.B. eine Betreuung nicht mehr erwünscht wird. Wenn ein Betreuerwechsel erwünscht wird, wird der Wechsel des Betreuers von dem Versicherer oftmals erschwert. Wenn ein Vermittler z.B. von der Ausschließlichkeit in den Maklerberuf wechselt, was ja nicht selten vorkommt, wünscht auch der Kunde zumeist den Betreuerwechsel.

Versicherer stellen sich dann oft quer. In einigen Härtefällen wurden Maklervollmachten gar nicht berücksichtigt. In anderen Fällen wurde zwar den Maklern die Betreuung übertragen und mit diesen korrespondiert, diesen aber keine Bestands- oder Betreuungsprovision gezahlt. Teilweise wird die Zahlung der Betreuungsprovision mit dem Argument verweigert, man sei ja gegenüber dem ursprünglichen Vertrieb, der den Vertrag vermittelt hat, verpflichtet.

Dies ist ein ständiges und sich wiederholendes Ärgernis in der Branche.

Wozu zahlt der Kunde eine Betreuungsprovison an den Versicherer, wenn er gar nicht betreut wird oder die Betreuungsprovision an den Makler gar nicht weitergeleitet wird?

Hat der Kunde dann einen Anspruch auf Minderung der Beiträge? Oder hat der Makler ggf. einen Anspruch auf Zahlung der Bestands- oder Betreuungsprovision? Liegt dann, wenn er beispielsweise sogar Besuchsaufträge bekommt, nicht auch eine Beauftragung vor, die ein branchenübliches Entgelt auslöst?

Vielleicht gelingt es ja, in Kürze etwas Licht in diese trübe Angelegenheit zu bringen.

Qualitätsverbesserung durch Weitergabe der Bestandsprovision

Qualitätsverbesserung, Kundenfreundlichkeit, ehrliche Beratung… Dies sind immer wieder Schlagworte, mit denen sich Vertreter aller Sparten in der Finanzdienstleistungsbranche beschäftigen. Transparenz wird gefordert, bessere Beratungen, weg von den bisherigen Strukturen.

Ein Leser gab nun eine lobenswerte Anregung, wie doch schon durch eine kleine winzige Veränderung ein großer Schritt in diese Richtung gegangen werden kann. Er schrieb wie folgt:

Finanzvertriebe leben bei Versicherungsprodukten auch von Bestandsprovisionen (Betreuungsprovisionen).

Diese Provisionen sind ein Ausgleich für die Betreuung der Kunden, eine Art Serviceentlohnung, indem man sich um die Verträge z.B. im Versicherungsfall auch kümmert.

Nun wäre es doch am verbraucherfreundlichsten, derjenige dürfte sich um Verträge kümmern und würde dafür entlohnt, wem der Kunde am meisten als Ansprechpartner vertraut und wem er als kompetentesten Berater betrachtet.

Das wird aber in der Praxis nicht so gehandhabt. Die Vertriebe als Ursprungsvermittler behalten die Bestandsprovisionen, die Versicherungsgesellschaften decken die Vertriebe und verweigern, die Betreuungsprovision an den tatsächlichen Betreuer zu leisten.

Bei Versicherungskonzernen steht dieses Thema ganz unten auf der Agenda. Offensichtlich möchten Sie sich auch nicht mit den Vertrieben anlegen.

Hier würde sich eine Qualitätsverbesserung allein dadurch ergeben, dass der Kunde/Verbraucher das Recht hätte, darüber zu bestimmen, wer seine Verträge betreuen und dafür Bestandsprovisionen erhalten soll.

DVAG, AWD, MLP, OVB usw. geben die Betreuungsprovisionen aber nicht weiter. Sie bieten allenfalls eine Korrespondenzmaklerschaft an, d.h. der Vermittler darf für den Kunden arbeiten, ohne dafür entlohnt zu werden. Die Provisionen gehen dennoch an die Vertriebe.

Wir können uns diesen Forderungen nur anschließen und die Branche ermutigen, diesen kleinen, ersten Schritt im Sinne einer besseren Kundenbetreuung zu wagen.