Förderung

Heute 12 Uhr

Zum Thema Förderung hier ein Gastbeitrag von einem Experten auf dem Gebiet staatlicher Förderungen für Gewerbetreibende.

„Liebe Kundinnen und Kunden,

hiermit sende ich Ihnen heute eine Checkliste zur ‚Prüfung der NRW-Soforthilfe‘ zu. Der Antrag für diese NRW-Soforthilfe wird ab Freitag, 27.03.2020 ab 12 Uhr auf der folgenden Homepage freigeschaltet

https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Die angehängte Checkliste zur ‚Prüfung der Soforthilfe‘ ist von uns entwickelt worden und dient dem Check, inwieweit Sie grundsätzlich einen Antrag auf Soforthilfe stellen können.

Der eigentliche Antrag muss über die o.g. Homepage online von Ihnen gestellt werden. Bitte haben Sie insbesondere die Informationen in dem Moment der Antragstellung vollständig vorliegen, da man mit einem erhöhten Antragsaufkommen rechnen muss. 

Für etwaige Rückfragen zu Ihrer konkreten Situation stehe ich Ihnen weiterhin gerne zur Verfügung. Auch bei der Antragstellung zur NRW-Soforthilfe sind wir gerne behilflilch. Bei weiteren Maßnahmen zur Verbesserung Ihrer Liquiditätssituation (insbesondere KfW-Fördermittel) auch in Zusammenarbeit mit Ihrer Hausbank sprechen Sie uns aber auch gerne an.

Bis dahin verbleibe ich mit besten Grüßen aus Münster,

Niko Ritter


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Existenzgründungsbüro Münster

Inh. Dipl.-Ökonom Niko Ritter
Klosterstraße 3
48143 Münster
Tel.: 0251 – 48 19 938
Fax: 0251 – 48 19 982
www.existenzgruendungsbuero-muenster.de
beratung@egb-muenster.de _________“

Förderungen fangen an

Die ersten Anträge auf Förderung können ausgefüllt werden, wie hier z.B. der Antrag des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern.

Die Angaben dort sind eidessattlich zu versichern, u.a. : Ich versichere, dass die existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. der Liquiditätsengpass eine Folgewirkung der Coronapandemie vom Frühjahr 2020 ist.

Das allein ist sicher schon eine sehr schwammige Formulierung und jeder sollte sich vor Augen führen, dass hohe Strafen drohen, wenn hier falsche Angaben gemacht werden.

Man sollte daher vor Antragsstellung besser nochmal darüber nachdenken, ob die Angaben auch den Tatsachen besprechen.

Einige glauben nämlich, gerade wenn noch gar kein Liquiditätsengpass eingetreten ist, es gäbe hier Geld geschenkt. Um Geschenke handelt es sich jedoch nicht.