Folgeprovisionen

Keine Bestandsprovisionen bei der DVAG?

Fondsprofessionell berichtete, dass die DVAG keine Bestandsprovisionen zahlen würde, weder im Investment noch im Altersvorsorgegeschäft. Die Vermögensberater würden nur am Abschluss oder bei Beitragserhöhungen verdienen. Alle Bestandsprovisionen würden bei der DVAG verbleiben.

Ist dies eigentlich so richtig? Vielleicht ist es eine Frage der Definition. Richtig ist, dass ein Vermögensberater eine Abschlussprovision als Gegenleistung für seine Vermittlungstätigkeit erhält. (Ziff V des Vermögenseratervertrages). Einzelheiten regelt die Tabelle der Grundprovisionen.

Im Bereich der Sachversicherungen finden wir z.B. die Haftpflichtversicherungen. Daneben ist ein Provisionssatz von 15 % zu sehen und daneben die Ziffern 8 und 30.

Unter den Hinweisen zur Tabelle werden diese Ziffern erläutert. Dort heißt es unter Ziff 8 im 2. Satz, dass die Folgeprovision ratierlich entsteht und mit Beginn des 2. Versicherungsjahres.

Folglich gibt es bei der DVAG regelmäßig diese Folgeprovisionen für jeden dort genannten vermittelten Versicherungsvertrag, wenn der Vertrag fortgeführt wird. Je größer der Bestand ist, desto höher sind diese Provisionen insgesamt.

Bestandsprovisionen sind nach Focus Online eine übliche Form der Vergütung beim Vertrieb von Versicherungen und Investmentfonds. Den Vermittlern wird ein Anreiz gegeben, ihre Produkte nicht nur zu verkaufen, sondern auch im Bestand zu halten und zu betreuen.

Je nach Auslegung dürften die Folgeprovisonen dieser Definition entsprechen.

Im Krankenversicherungsgeschäft ist eine ähnliche Regelung nicht zu finden. Hier gibt es nur eine einmalige Provisionszahlung. Hier können evtl. freiwillige Leistungen einen Vermögensberater mit einem hohen Krankenversicherungsbestand unterstützen. Aber auf diese gibt es keinen Rechtsanspruch.

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Die Grundsätze zum Ausgleichsanspruch in Kurzform

„Grundsätze“ zur Berechnung des Ausgleichsanspruchs

1958      Vereinbarung der Grundsätze zwischen GDV und Verbänden BVK und VGA

Grundsätze zur Berechnung des AA:

  1. Sach
  2. Leben (dynamisch)
  3. Kranken (privat)
  4. Bauspar
  5. Finanzdienstleistung

 

Berechnung des AA nach Grundsätzen Sach:

 

Faktor 1=

Versicherungsbestand nach Durchschnitt der letzten 5 Jahre mit Abzug übertragener Bestände:

bis 10 Jahre zu 100%

10-15 Jahre zu 66 ⅔%

15-20 Jahre zu 33 ⅓%

ab 20 Jahre volle Zurechnung des übertragenen Bestandes, beim übertragenen Kraft-Bestand volle Zurechnung bereits an dem 10. Jahr.

Problem „Bruttodifferenzmethode“

 

Berechnung des AA nach Grundsätze Sach:

 

Faktor 2=

Provisionssatz je Branche

Nicht zu berücksichtigen sind „Abschlussprovisionen“ (erstjährige Provisionen abzüglich Inkassoprovisionen), ausgenommen die Abschlussprovisionen für Versicherungen mit gleichbleibenden laufenden Provisionen.

 

Faktor 3 = Branchenfaktor:

50% für :

Sach-, Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutz

35% für:

Industrie-Feuer-, Maschinen, Groß-BU

25% für:

Kraftverkehr-, Transport-, Verkehrsservice

 

Faktor 4=

Tätigkeitsfaktor Sach-incl. Ind./BU:

bis einschl. 4. Jahr                                         = 1

vom beginnenden 5. bis zu 9 Jahren          = 2

vom beginnenden 10. bis zu 14 Jahren     = 3

vom beginnenden 15. bis zu 19 Jahren     = 4 ½

ab beginnendem 20. Jahr                            = 6

 

 

Tätigkeitsfaktor Kraft/Transport:

bis einschl. 5. Jahr                                         = 1

vom beginnenden 6. bis zu 10 Jahren       = 1 ½

ab 11. Jahr                                                      = 2

 

 

  1. Rechenbeispiel:

 

Alle bestände zugewachsen, über 20 Jahre Tätigkeit:

KFZ-Bestand 200.000 x 10% x 25% x 2                     = 10.000,00 €

Sach-Bestand 200.000 x 12% x 50% x 6                  = 72.000,00 €

RS-Bestand 20.000 x 10% x 50% x 6                         =    6.000,00 €

Industrie/BU 40.000 x 10 % x 35 % x 6                    =    8.400,00 €

 

Ausgleichsanspruch insgesamt:                                     96.400,00 €

 

  1. Rechenbeispiel:

 

Alle Bestände noch nicht zugewachsen, 8 Jahre Tätigkeit:

100% Zubau in allen Branchen, gleicher Gesamtbestand wie in Rechenbeispiel 1, = 50% übertragener Bestand, gleiche Folgeprovision

KFZ-Bestand 100.000 x 10% x 25% x 1,5                 =   3.750,00 €

Sach-Bestand 100.000 x 12% x 50% x 2                  = 12.000,00 €

RS-Bestand 10.000 x 10% x 50% x 2                         =    1.000,00 €

Industrie/BU 20.000 x 10 % x 35 % x 2                    =    1.400,00 €

 

Ausgleichsanspruch insgesamt:                                     18.150,00 €

 

  1. Rechenbeispiel:

 

Bestände z.T. zugewachsen, 16 Jahre Tätigkeit:

100% Zubau in allen Branchen, gleiche FP

KFZ-Bestand 200.000 x 10% x 25% x 2                     = 10.000,00 €

Sach-Bestand 1670.000 x 12% x 50% x 4,5             = 45.090,00 €

RS-Bestand 16.700 x 10% x 50% x 4,5                     =    3.758,00 €

Industrie/BU 33.300 x 10 % x 35 % x 4,5                 =    5.245,00 €

 

Ausgleichsanspruch insgesamt:                                     64.093,00 €

 

„Grundsätze“ dynamische Lebensversicherungen:

 

Grundsätze gelten nur für die dynamische Lebensversicherung aufgrund einer vom Vertreter bewirkten Vereinbarung mit Anspruch aus Provision aus den Erhöhungen.

 

Berechnung (HV ab dem 20. Jahr):

 

VS dyn. LV x Prov. Satz LV x 0,08 x TJF (1, 1,25, 1,5) = Ausgleich

8.000.000 x 25 ‰ x 0,08 x 1,5 = 24.000,00 € Ausgleich

TJF bis 9 Jahre = 1 (16`), 10.-19.J = 1,25 (20`), ab 20.J. 1,5 (24`)

 

„Grundsätze“ Krankenversicherung

 

Bei der Berechnung des AA in der Krankenversicherung werden nicht die Folge- oder Betreuungsprovisionen, sondern nur die tatsächlich gezahlten Abschlussprovisionen der letzten 5 Jahre zugrunde gelegt.

Faktor 1 ist die durchschnittliche AP-Provision der letzten 5 Jahre, also die Gesamtproduktion in MB x Provisionssatz

Faktor 2 der Ausgleichsfaktor für Bestandszusammensetzung 0,2

Faktor 3 Mitursächlichkeitsfacktor 0,4

Faktor 4 Treue: 3 J./0,7; 6 J./1; 9 J/1,6; 12 J./2,5; 15 J./3,5; ab 16 J./4

 

Berechnungsbeispiel:

Durchschnittliche Gesamtprovision Krankenversicherung pro Jahr 12.000,00 € MB (1.000,00 MB pro Monat) mit 5 MB AP und über 16 Jahre Tätigkeit:

Berechnung:

12.000,00 € x 5 MB x 0,2 x 0,4 x 4 = 19.200,00 €

 

„Grundsätze“ im Bausparbereich:

Die Grundsätze zur Errechnung der Höhe des Ausgleichsanspruchs im Bausparbereich ist vereinbart zwischen:

  • dem Verband der privaten Bausparkassen
  • der Bundesgeschäftsstelle der Landesbausparkasse
  • dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute

Berechnung des Ausgleichswerts:

  1. Bemessungsgrundlage und Ausgangswert ist die durchschnittliche Jahresprovision der letzten 4 Jahre abzüglich vereinbarter Verwaltungsprovision und Einarbeitungs-, bzw. Garantieprovisionen.
  2. Das ausgleichspflichtige Folgegeschäft wird mit einem Mittelsatz von 20,25% pauschal festgelegt.

 

Berechnung des Ausgleichswerts:

  1. Multiplikator nach TKJ aus Billigkeitsgesichtspunkten:

Tätigkeitsdauer:

1 Jahr                 0,20                      6 Jahre                 1,60

2 Jahre               0,40                      7 Jahre                 1,90

3 Jahre               0,70                      8 Jahre                 2,20

4 Jahre               1,00                      10 Jahre              3,00

5 Jahre               1,30                      12 Jahre              4,00

 

Zusätzlicher Treuebonus nach 15 Jahren 10,125%.

Ab 19 Jahre verdoppelt sich der Treuebonus auf 20,25%.

 

Berechnung des Ausgleichswerts im Bausparbereich:

Durchschnittliche Jahresprovision der letzten 4 Jahre: 50.000,00 €

  1. Tätigkeitsdauer 10 Jahre: 50.000,00 € x 20,25% x 3,00 = 30.375,00 €
  2. Tätigkeitsdauer 20 Jahre: 50.000,00 € x 4,00 + 20,25% (Treuebonus) = 50.625,00 €

 

Ausgleichsanspruch im Finanzdienstleitungsbereich:

Die Grundsätze zur Errechnung des Ausgleichsanspruchs im Finanzdienstleistungsbereich sind vereinbart zwischen:

  1. dem Verband der privaten Bausparkassen und
  2. dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute

(weder die Versicherungsunternehmen noch die öffentlichen Bausparkassen sind bisher dieser Vereinbarung beigetreten?)

Berechnung des Ausgleichswerts:

  1. Ausgangswert ist die durchschnittliche Jahresprovision der letzten 4 Jahre
  2. Das ausgleichspflichtige Folgegeschäft wird mit 10% pauschal festgelegt
  3. Die Bausparmultiplikatoren gelten auch für die Finanzdienstleistung
  4. Der Bauspartreuebonus gilt auch für die Finanzdienstleistung

Berechnung des Ausgleichswerts:

  1. 000,00 € durchschnittliche Jahresprovision, Tätigkeitsdauer 5 Jahre,

10.000,00 € x 10% x 1,30 = 1.300,00 €

  1. 000,00 € durchschnittliche Jahresprovision, Tätigkeitsdauer 25 Jahre,

10.000,00 € x 10% x 4,00 + 20,25% = 6.025,00 €