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Seit 2007 gilt in der Europäischen Union die „Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente“, genannt MIFID. MIFID stammt von markets in financial instruments directive (also Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente). In Deutschland wurde diese Finanzmarktrichtlinie in dem FRUG umgesetzt.
MIFID I hat bis heute einige Spuren hinterlassen. Sie diente dem Anlegerschutz, Transparenz der Finanzmärkte und der Integrität der Finanzdienstleister.
Bis 2017 sollten dann die Finanzmärkte durch MIFID II weiter harmonisiert werden. Jetzt hatte man kurzerhand die Einführung von MIFID II um ein Jahr verschoben, und zwar auf den 03.01.2018. Grund dafür seien die großen technischen Herausforderungen, die MIFID II mit sich bringe, heißt es. Laut einer Pressemitteilung der EU Kommission vom 20.10.2011 sollte die MIFID II unter anderem mit dem Ziel eines erhöhten Anlagerschutzes durch ein „Verbot für Provisionen bei unabhängiger Finanzberatung“ überarbeitet werden.
Das Provisionsverbot wurde jedoch im Ergebnis nicht umgesetzt. Stattdessen müssen die Berater nunmher sämtliche Provisionen, die sie vom Produktanbieter bekommen, gegenüber dem Kunden offenlegen. Lediglich Berater, die sich selbst als unabhängig bezeichnen, dürfen keine Provisionen mehr von den Gesellschaften annehmen.
Kurzum: Wer in Zukunft Provisionen erhält, gilt nicht mehr als unabhängig.