22
Ein überaus interessanter Beitrag ist am 22.3.2013 im Versicherungsjournal zu lesen.
Der Rechtsauschuss der EU hat sich zur Frage geäußert, ob ein Provisionsverbot eingeführt werden soll. Dies stand zunächst im Raum.
Bei normalen Produkten stimmte der Ausschuss mit den Vorgaben überein. Hier sollte es ein Provisionsverbot nicht geben.
Im Bereich der Versicherungs-Anlageprodukte des Artikels 24, für die sich das Kürzel „PRIPs“ („Packaged Retail Investment Products“) eingebürgert hat, war das anders. Unter die PRIPs könnten auch fondsgebundene Lebensversicherungen fallen, für die die Kommission im Falle unabhängiger Beratung ein Provisionsverbot beabsichtigt.
Der Rechtsauschuss sprach sich jedoch auch bei den PRIPs gegen ein Provisionsverbot aus.