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Sogar der eine oder andere im Handelsvertreterrecht spezialisierte Anwalt weiß nicht, dass das Handelsvertreter- und Vertriebsrecht grundsätzlich nicht rechtschutzversicherbar sind.
Einige Verbände bieten für ihre Mitglieder Rechtschutzversicherungen an. Normalerweise steht der Handelsvertreter wegen der Anwalts- und Gerichtskosten aber im Regen.
In einem Facebook-Forum wurde dann die Frage nach einer Versicherung an die Experten gestellt. Als „potentiell möglich“ erfuhr man dort von der Örag, Roland-Rechtschutz und KS-Auxilia.
Eine Anfrage bei der Örag von vor einer Woche blieb jedoch bis heute unbeantwortet. Dabei ist die Örag die größte Gewinnerin unter den Rechtschutzversicherern.
Bei den privaten Rechtschutzversicherern hat die WGV die Nase vorn. Hoffentlich lässt sich zum Thema Versicherbarkeit von Handelsvertretern bald etwas anderes sagen.