Bonnfinanzler nicht zum Arbeitsgericht

In einem Rechtsstreit der Bonnfinanz gegen einen ehemaligen Handelsvertreter vertritt das Landgericht Kassel, die Auffassung, dass die ordentlichen Gerichte zuständig sind, und nicht die Arbeitsgerichte.

 

Gegenstand war ein Handelsvertretervertrag, in dem es heißt, dass der Handelsvertreter ausschließlich Geschäfte des Finanz- und Versicherungsbereichs nur für die Klägerin vermitteln dürfe.

 

Diese Regelung mache, so das Gericht, den Handelsvertreter jedoch nicht zum sogenannten Einfirmenvertreter.