Fehlerquellen in der Justiz?

Das Schicksal von Harry Wörz kam heute als Spielfilm in der ARD.

Titel: „Unter Anklage: Der Fall Harry Wörz“. Wörz wurde wegen versuchten Totschlags vom LG Karlsruhe verurteilt und bekam erst nach 13 Jahren Justiztortur Recht und wurde freigesprochen.

Und jetzt wird bei Anne Will darüber diskutiert.

Ein ehemaliger Richter vom Landgericht Frankfurt behauptet doch steif und fest, dass Irrtümer doch nur Ausnahmen sind.

Wenn hier im Blog kleine gerichtliche Pannen vorgestellt werden, wie z.B. der „doppelte Rittberger“ vom 28.1., oder „wohl nur die Referendarsarbeit“ vom 15.1., soll hier keineswegs der Eindruck entstehen, die Justiz würde zu Fehlern neigen….

Dass die Referendarsarbeit aus dem gleichen Gerichtsort stammt wie das Fehlurteil von Wörz, hat nichts zu sagen. Bisher konnte ich mich über die Karlsruher Urteile freuen.

Wörz über sein Verfahren: „Der SWR war für einen Bericht über mich bei der Generalstaatsanwaltschaft. Denen hat die Generalstaatsanwältin gesagt: „Im Fall Wörz beeilen wir uns ganz besonders.“ Die Journalisten antworteten: „Das Wörz-Verfahren läuft jetzt seit 17 Jahren; wie lange dauert es eigentlich, wenn Sie sich nicht beeilen?“ Da hat sie nichts mehr gesagt.“

Hier geht zu den Filmwiederholungen: http://www.tvtoday.de/programm/?format=search&searchIn=titel&exactSearch=1&slotIndex=all&date=all&channel=all&genre=SP&search=Unter%20Anklage%3A%20Der%20Fall%20Harry%20W%C3%B6rz