Allfinanz hat Verein für die Interessenswahrnehmung der Vermögensberater

Die Kollegiale Vereinigung gibt es noch.

In der Mitarbeiterschaft der DVAG wurde in der letzten Zeit viel darüber gesprochen, ob ein Verein für Vermögensberater Sinn macht. Es hatte sich ein Verein gegründet. Dieser Verein trug den Namen DVAG in seinem Vereinsnamen. Die DVAG wandte sich dagegen, mit dem Hinweis auf das Markenrecht, im Wege einer einstweiligen Verfügung. Der Verein musste nun – zumindest vorerst – gem. Beschluss des Landgerichts Frankfurt – die Kürzel DVAG aus seinem Namen und seinem Internetauftritt herausnehmen.

Die Außendienstmitarbeiter der AachenMünchener gründeten schon vor vielen Jahren die Kollegiale Vereinigung. Die Kollegiale Vereinigung war als Interessensvereinigung der Außendienstmitarbeiter zu sehen. Sie wurde als Verein mit Standort in Würselen gegründet.

Nachdem dann im Jahre 2007 der Außendienst der AachenMünchener eingestellt wurde und sämtliche Außendienstmitarbeiter in die Allfinanz Deutsche Vermögensberatung DVAG überführt wurden, blieb auch die Kollegiale Vereinigung mit all seinen Rechten und Pflichten erhalten. Auch sie hatte den Namen geändert in „Kollegiale Vereinigung der Allfinanz Deutsche Vermögensberatung e.V.“. Auch der Vorstand blieb erhalten.

Die kollegiale Vereinigung wurde bei ihrer Gründung natürlich kritisch geprüft. Nach einem klärenden Gespräch mit dem Vorstand der AachenMünchener hatt man dann die kollegiale Vereinigung akzeptiert.

Eine der Errungenschaften der kollegialen Vereinigung ist der Rechtschutz für Handelsvertreter. Für 50 € jährlich ist kann sich dort jeder Vermögensberater der Allfinanz rechtlich absichern. Auch das ist bis heute geblieben. Der Rechtschutzversicherer für das Handelsvertreterrecht ist übrigens die AdvoCard.