AWD erhält Rückendeckung

Am 16.04.2009 entschied das Amtsgericht Hannover, dass der AWD – auch in einem Fall einer Falschberatung – nicht haften müsse.
Hintergrund war der Vorwurf, dass ein AWD-Berater zu einer langfristigen Kapitalanlage (hier ein so genannter Aufbauplan eines Strategie-Depots) falsche Auskünfte machte und deshalb ein erheblicher Schaden entstanden sei.
Wir hatten bereits öfter darüber berichtet, dass zur Geltendmachung eines solchen Schadens ein besonderes Vertrauensverhältnis erforderlich sei. Dazu wurde umfassend vorgetragen.
Das Gericht wies die Klage jedoch ab und schrieb:
Das von dem Kläger behauptete tiefe Vertrauensverhältnis zu der Beklagten entband ihn nicht von dem kritischen Durchlesen des Textes, den er anschließend unterzeichnete. In Anbetracht der von dem Kläger geleisteten Unterschrift ist eine Falschberatung nicht ersichtlich!
Dies war die gesamte Begründung. Mit dieser Begründung wird jedoch jede Inanspruchnahme gegen einen Versicherungsvertreter wegen angeblicher Falschberatung scheitern müssen.
Wir halten diese Begründung für eine Unverschämtheit und prüfen, ob wir in Berufung gehen.