Bundesjustizministerium reagiert auf unklare Verjährungsregeln

Auch deshalb, um eine einheitliche Regelung hinsichtlich der Verjährungsproblematik (Wir berichteten gestern in unserem Blog) zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber reagiert.
Am 18.02.2009 hat unsere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries einen Gesetzesentwurf vor dem Bundeskabinett durchgesetzt, um den Anlegerschutz zu verbessern. Das Schuldverschreibungsgesetz ist neu gefasst worden. Es lohnt sich einmal, die Neuregelungen zu lesen.
Es heißt dort unter anderem:
Die kurze Sonderverjährungsfrist von drei Jahren ab Schadeneintritt soll gestrichen werden. Künftig soll für Ansprüche wegen Falschberatung bei Wertpapieranlagen die regelmäßige Verjährung gelten. Künftig soll also die Dreijahresfrist erst dann zu laufen beginnen, wenn der Anleger von dem Schaden Kenntnis hat.
Ohne Kenntnis des Anlegers sollen die Ansprüche in spätestens 10 Jahren verjähren.
Im Übrigen sollen nunmehr die Banken verpflichtet werden, ihre Anlageberatungen sorgsam zu protokollieren und zu dokumentieren. Dem Kunden muss eine Ausfertigung des Protokolls ausgehändigt werden.