Tricks erlaubt?

Nachdem der BGH bekanntlich nun auch Werbeemails verboten hatte, fragt sich, was man denn überhaupt noch darf, um Werbung zu machen.

Schließlich wurde ja bereits durch Gesetz verboten und unter Strafe gestellt, wenn man ohne vorherige Einwilligung des Angerufenen „kalte“ Werbeanrufe machen dürfe.

Nun kamen gewitzte Betroffene auf die Idee, dass man ja aber vorab anrufen könne, um sich die erforderliche Einwilligung geben zu lassen.

Ungefähr mit dem Inhalt „Hallo Herr…, ich rufe nicht an, um Ihnen ein tolles Versicherungsprodukt zu veraufen, sondern nur deshalb, dass Sie mir erlauben, dass ich bei Ihnen anrufen darf. Ich bitte um eine Einwilligung….“

Wir Rechtsgelehrten waren uns in einem bekannten Internet-Forum jedoch einig, dass auch das nicht erlaubt ist. Man stritt sich noch um den jeweiligen Paragraphen, der anzuwenden wäre. Im Ergebnis bestand jedoch Einigkeit, dass auch dieser Trick einen Verstoß darstellen würde.

Also Vosicht bei Tricks!