LG Frankfurt hält sich für unzuständig

Am 18.12.09 beschloss das Landgericht Frankfurt, dass in einem Rechtsstreit Vermögensberater gegen deutsche Vermögensberatung DVAG das Arbeitsgericht, nicht das Landgericht, zuständig sei.

Daran ändere auch nichts, dass der Vermögensberater in den letzten 6 Monaten kein Einkommen erzielte. Das LG Frankfurt verwies dabei auf eine Entscheidung des BAG (BAG NJW 2005, S. 1146).

Warum der Vermögensberater nicht gearbeitet hat, war dem Gericht egal.

Gegen das Urteil wurden Rechtsmittel eingelegt.