Karlsruher Grundsätze, wonach Provisionen zurück zu zahlen wären

Karlsruhe, 19.01.2010
Hinweis des Amtsgerichts:
In einem Rechtsstreit … mit einem Vermögensberater weist das Gericht darauf hin, dass das Schweigen auf die Abrechnungen kein Anerkenntnis darstellt.
Die Gesellschaft, die Provisionen zurückverlangt, muss die einzelnen Provisionen aus der Abrechnung so detailliert vortragen, so dass sich die Klageforderung ergibt.
Auch zur Nachbearbeitung ist substantiiert vorzutragen. Ein allgemeiner Vortrag reicht ebenfalls nicht.
Unter Beachtung dieser Rechtsauffassung gab es inzwischen eine Verurteilung des Handelsvertreters.