LG Zwickau : Vermögensberater muss Provisionen zurück zahlen

Vermögensberater muss an die DVAG 11.129,47 € zzgl. Zinsen zahlen.
Das Landgericht Chemnitz verurteilte am 18.12.2009 einen Vermögensberater zur Rückzahlung von Provisionen. Der Vermögensberater hatte Provisionen in Form von Vorschüssen erhalten.
In dem Verfahren wurden die geltend gemachten Ansprüche und der Vortrag der … pauschal bestritten.
Dies reichte dem Landgericht Zwickau nicht. Das Landgericht Zwickau dazu:
„Dem Beklagten hätte es daher oblegen, die einzelnen Ansätze der Klägerin in der vorgenannten Provisionsabrechnung substantiiert zu bestreiten; mithin hätte der Beklagte vortragen müssen, welche Rechnungsposten aus welchen Gründen von der Klägerin unzutreffend in Ansatz gebracht wurden.
In soweit bliebt der Beklagte jedoch darlegungsfällig.“
Urteil Landgericht Chemnitz Aktenzeichen 1 O 1029/09
Nach unseren Informationen wurde gegen das Urteil kein Rechtsmittel eingelegt.