Strukturvertrieb wegen vorsätzlicher Schädigung verurteilt

Am 25.2.2010 wurde ein Strukturvertrieb vom OLG Hamm verurteilt, einem Kapitalanleger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz zu zahlen

Er hatte die für ihn tätigen Außendienstmitarbeiter dahingehend schult, Risiken einer Kapitalanlage interessierten Anlegern gegenüber zu verharmlosen bzw. gar nicht erst zur Sprache zu bringen.

Hier ist das Urteil in voller Länge.

Die Klägerin hatte sich auf Vermittlung eines Mitarbeiters eines Strukturvertriebes für ein Produkt, der „SecuRente oder J-Rente “, der mittlerweile insolventen Göttinger Gruppe entschieden.

Neben großen Erträgen wurden auch noch steuerliche Vorteile versprochen. Mit dem Finanzamt arbeite man angeblich Hand in Hand.

Das Konzept des Strukturvertriebs beabsichtigt eine Falschberatung, so das OLG Hamm. Über das Risiko eines Totalverlustes sollten die Anleger schließlich erst gar nicht informiert werden sollen.

„Maßgebliches Ziel der vom Beklagten veranstalteten Schulungen war eine Verharmlosung der Risiken der Anlage. Risiken sollten möglichst gar nicht zur Sprache gebracht werden“, so das

OLG Hamm Az.: 28 U 78/09