Berater in der Kritik

Seit dem 01.01.2010 muss Privatanlegern ein schriftliches Protokoll über jede Anlageberatung zu Wertpapieren ausgehändigt werden, bevor der Vertrag abgeschlossen wird.

Die Protokolle bzw. der Umgang mit diesen ist abermals in die Kritik geraten.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat bemängelt, dass einzelne Banken und Wertpapierdienstleister mit Beratungsprotokollen ihr Haftungsrisiko minimieren. Diese Beratungsprotokolle erfüllen nicht die gesetzlichen Anforderungen.

Häufig sei sogar kein Protokoll erstellt worden, obwohl dies vorgeschrieben war.

„Wiso“ hat jetzt einige Banken in der praktischen Umsetzung beobachtet. Dabei wurden erhebliche Missstände festgestellt. Viele Banken haben sogar ganz darauf verzichtet, Beratungsprotokolle anzufertigen.

Die Commerzbank hat sogar, wie sich aus dem Wiso-Bericht ergibt, unter Beweis gestellt, dass auch ein Beratungsprotokoll keinen absoluten Schutz darstellt. Trotz Beratungsprotokolls wurde eine Kundin der Commerzbank falsch beraten. Sie erhielt einen geschlossenen Fond.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät dazu, im Zweifelsfall das Beratungsprotokoll nicht zu unterschreiben!

Verbraucherministerin Ilse Aigner kündigte übrigens Ende letzten Jahres an, sie will jetzt Banken und Finanzdienstleister durch Mitarbeiter der BaFin besser kontrollieren, um die gesetzlichen Anforderungen durchzusetzen.