Wer ist zuständig beim 2007er-Vertrag ? Arbeitsgericht oder Amts/Landgericht ?

Der Streit, ob das Arbeitsgericht oder die ordentliche Gerichtsbarkeit für Vermögensberater zuständig sind, geht weiter. Ich hatte schon desöfteren darüber berichtet.

Das Landgericht Magdeburg hatte am 08.11.2010 in einem – nicht rechtskräftigen – Beschluss entschieden, dass der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten nicht eröffnet ist, stattdessen das Arbeitsgericht zuständig sei.

Streitgegenständlich war eine Klausel im Handelsvertretervertrag, wonach eine anderweitige Tätigkeit des Vermögensberaters der Einwilligung durch die Gesellschaft bedurfte.

Das Landgericht Stuttgart hatte in einer Verfügung vom 22.03.2011 darauf hingewiesen, sich dieser Auffassung ebenfalls anschließen zu wollen. Eine Entscheidung ist jedoch noch nicht erfolgt.

Entgegenstehende Entscheidungen: Landgericht Chemnitz, Landgericht Ellwangen, Landgericht Heidelberg und andere.