OLG Schleswig-Holstein : Bei Streit OVB mit Handelsvertreter Arbeitsgericht nicht zuständig

Am 26.04.2011 beschloss das Schleswig Holsteinische Oberlandesgericht, dass bei Streitigkeiten der OVB gegen einen Handelsvertreter die ordentlichen Gerichte zuständig sind.

Zur Erläuterung: Dies sind in erster Instanz die Amts- und Landgerichte.

Das Oberlandesgericht ist der Auffassung, dass die vertragliche Klausel lediglich die Tätigkeit für konkurrierende Unternehmen verbiete. Eine Tätigkeit für ein Unternehmen, das mit der OVB nicht im Wettbewerb steht, ist danach erlaubt.

Beschluss Schleswig Holsteinisches Oberlandesgericht Aktenzeichen 16 W 45/11