Neue Gesetze bei Investmentfonds

Neben dem Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (ab 8. April 2011 in Kraft) plant der Gesetzgeber das so genannte „OGAW-IV- Umsetzungsgesetz“ zur Regulierung von Investmentfonds und vergleichbaren Wertpapierprodukten.

Der bisherige vereinfachte Verkaufsprospekt wird durch wesentliche Anlegerinformationen ersetzt.

Folgende Angaben sind dann erforderlich:

– Identität des Fonds
– kurze Beschreibung der Anlageziele und Anlagepolitik
– Risiko- und Ertragsprofil der Anlage
– Kosten und Gebühren
– bisherige Wertentwicklung oder ggf. Performance-Szenarien
– praktische Informationen und Querverweise

Der Vertrieb ist grundsätzlich für den Inhalt dieser Informationen nicht  verantwortlich. Verantwortlich ist nur der Ersteller. Insofern wird sich nichts ändern. Dennoch kann sich der Berater haftbar machen, wenn er falsch berät und auf Unstimmigkeiten im Prospekt nicht hinweist. Vertriebe und Anlageberater müssen den Anleger also die mit diesem verbundenen Chancen und Risiken in den wesentlichen Auszügen informieren. Jedenfalls, so der Gesetzgeber, sind Anleger über Änderungen bei den Kostenregelungen sofort zu informieren.