Was die alten Hasen wünschen

Am kommenden Mittwoch wird der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags über das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagen- Vermittler- und Vermögensanlagerechts entscheiden. Fraglich ist dann auch, ob die so genannte „Alte-Hasen-Regelung“ greifen wird.

Interessant ist auch, dass das Versicherungsaufsichtsgesetz VAG geändert werden soll. Hier soll in der privaten Krankenversicherung die Abschlussprovision auf 9 Monatsbeiträge beschränkt werden. Wir erinnern uns: Nicht nur im Zeitalter der MEG kam es hier zu ausschweifenden Provisionszahlungen.

Streit gibt es noch um die Alte-Hasen-Regelung. Während die einen sagen, da bereits seit 2003 über die Zulassungsverfahren freier Fond-Vermittler diskutiert wurde, hätte man sich längst die erforderliche Sachprüfung einholen können, möchten CDU und FDP offensichtlich die Alte-Hasen-Regelung einführen. Sie haben offensichtlich dafür Verständnis, dass noch immer einige Finanzvermittler von der Neuregelung überrascht werden würden.

Alte Hasen eben.