Wer bei McDonald schlechte Pommes bekommt, wird auch nicht darüber beraten, dass es bei Burger King bessere gibt

Der Bundestag setzte bekanntlich am 19.1.12 seine Debatte über die Honorarberatung fort.

Hier kann man es nachlesen. Ab Seite 83 beginnt der TOP.

Beispielhaft die Rede von Frau Kerstin Tack von der SPD:

Kerstin Tack (SPD):
„Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wer heute eine Versicherung
oder einen Fonds abschließen möchte, der
wird hierzu kostenlos vom Versicherungsvermittler oder
Bankberater beraten. Zahlungen erfolgen erst bei Abschluss
und gehen häufig über die gesamte Laufzeit als
Provisionen.
Ich möchte dazu exemplarisch einen Sachverhalt
schildern: Frau Meyer wird von ihrem Bankberater eine
Stunde lang beraten. Schließlich schlägt er ihr den Kauf
von Investmentfondsanteilen im Wert von 20 000 Euro
vor. Der Bankberater erhält dafür von der Bank eine Abschlussprovision
in Höhe von ungefähr 1 000 Euro.
Hinzu kommen jährliche Bestandsprovisionen von bis
zu 400 Euro.
Alles dies zahlt Frau Meyer. Wenn sie ganz genau
hinschaut, findet sie im Produktinformationsblatt die
Formulierung: 5 Prozent Abschlussprovision, 2 Prozent
Bestandsprovision. Frau Meyer hat also für die Beratung
mit Abschluss bei der Bank roundabout 1 000 Euro gezahlt.
Auf diese Art und Weise, durch Provision, erfolgt
in Deutschland die Bezahlung des Finanzvertriebs.
Die Alternative dazu ist naheliegend und Gegenstand
unseres heutigen Antrags: die Bezahlung des Beraters
durch ein Honorar als zeitliche Vergütung seiner Tätigkeit,
also die sogenannte Honorarberatung. Wir gehen
davon aus, dass Frau Meyer in unserem Beispiel ein Honorar
bezahlt hat, das für eine einstündige Beratung etwa
150 bis 250 Euro beträgt. Somit ergibt sich ein Unterschied
im Vergleich zur Provisionsberatung in der Bank
von zu Beginn 800 Euro.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind uns über
alle Fraktionen hinweg einig, dass wir zur Provisionsberatung
eine Alternative anbieten wollen. Wir wollen die
unabhängige Honorarberatung etablieren, und wir wollen,
dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern bei
der Beratung Wahlfreiheit ermöglicht wird. Wir wollen
kein Verbot der Provisionsberatung. Die SPD will in
Deutschland die Honorarberatung schnell voranbringen.
Die Signale des MiFID-Entwurfs der EU-Kommission
kennen wir: Auch hier wird eine provisionsunabhängige
Beratung gefordert. Das heißt, wir werden in Deutschland
die Honorarberatung auch über die Ratifizierung
der entsprechenden europäischen Richtlinie erhalten. Da
wir auf diesen Prozess nicht zu warten brauchen und die
Inhalte des MiFID-Entwurfes bereits kennen, wollen wir
mit unserem Antrag jetzt die Honorarberatung in
Deutschland etablieren.
(Beifall bei der SPD)
Honorarberater kann nach unseren Vorstellungen nur
derjenige sein, der bei oder im Zusammenhang mit der
Beratung kein Geld von Dritten erhält. Dazu gehören
auch die Bestandsprovisionen. Ferner wollen wir ein
klares Berufsbild. Wir unterscheiden uns an dieser Stelle
sehr bewusst vom Vorschlag der Provisionsdurchleitung,
der vom BMELV gekommen ist. Wenn wir die Beratungsleistung
anerkennen, dann ist das aus unserer Sicht
nur konsequent. Denn diese wird entlohnt, und dafür be

darf es keiner Provision, auch nicht einer, die an den
Kunden fließt. Wir brauchen daher als Grundvoraussetzung
der Honorarberatung Nettotarife für die Produkte.
Wir möchten, dass die Anbieter auch dazu verpflichtet
werden. Damit die Honorarberatung funktioniert und die
Palette der Angebote groß ist, brauchen wir eine stärkere
Ausweitung der Nettotarife. Das müssen wir regeln.
Ein weiterer Grundpfeiler zur Herstellung des nötigen
Vertrauens in die Honorarberatung wird auch sein, dass
die Honorarberaterinnen und Honorarberater in allen Bereichen
des Finanzmarktes inhaltlich beraten können und
entsprechend qualifiziert sind. Ob ein Versicherungsoder
ein Kapitalanlageprodukt besser geeignet ist, ist
ebenso zu bewerten wie die realistische Möglichkeit einer
Darlehensaufnahme. Deshalb fordern wir für den
Honorarberater die Kenntnisse in allen Teilbereichen.
Expertenwissen ist gut und richtig, aber man muss auch
andere Produkte mit abwägen, wenn man den Verbraucher
oder die Verbraucherin adäquat beraten will.
Besonders wichtig zur Regelung der Honorarberatung
ist der Schutz vor schwarzen Schafen durch klare Wohlverhaltensregeln
und eine geeignete Fachaufsicht. Die
Beaufsichtigung der Honorarberater in fachlicher Hinsicht
kann aus unserer Sicht ausschließlich durch die
BaFin erfolgen.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Nicole
Maisch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Die Zersplitterung der Aufsicht zwischen den Gewerbeämtern
auf der einen Seite und der BaFin auf der anderen
Seite, wie wir sie in den letzten Monaten erlebt haben,
ist aus unserer Sicht – das haben wir häufig genug
gesagt – die falsche Konsequenz aus der Finanzmarktkrise.
Deshalb fordern wir ganz klar eine Zentralisierung
der Aufsicht bei der BaFin.
Aus unserer Sicht sind die Einheitlichkeit des Finanzvertriebes,
eine einheitliche Aufsicht und einheitliche
Pflichten wichtig. Das soll unabhängig von der Frage
sein, wer die Aufsicht durchführt und um welches Produkt
es sich handelt. Daneben gilt – auch das habe ich
schon gesagt; da befinden wir uns in Übereinstimmung
mit dem MiFID-Entwurf –: Wir wollen eine vollständige
Befreiung von Provisionszahlungen für die Honorarberatung.
Das ist konsequent.
(Beifall bei der SPD)
Ich komme zum Schluss. Dass die Regierungskoalition
heute der Verbraucherministerin die Zuständigkeit
für dieses Thema wegnehmen will, ist hoffentlich dem
Willen geschuldet, dass man es tatsächlich rasch regeln
will. Denn wir wissen: Die Verbraucherministerin
kommt in der Regel über den Status einer Ankündigung
nicht hinaus.
(Beifall bei der SPD und der LINKEN –
Ulrich Kelber [SPD]: Das Ministerium ist ja
auch gar nicht vertreten!)
Wir halten die Anbindung an den Verbraucherschutz
für wichtig, weil dieses Thema Teil des Anlegerschutzes
ist. Ich möchte Sie daher dringend bitten, der Verbraucherministerin
lieber eine deutliche Ansage zu machen,

hier ein Gesetz vorzulegen, als ihr heute das Vertrauen
zu entziehen.
Herzlichen Dank.“
(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Irgendwann wurde dann von der geistreiche Einwand erhoben, der zu dieser Überschrift veranlasste.