Schwarzarbeit in der Baubranche

Es gibt Schwarzarbeit in der Baubranche. Im Blog wurde bereits darauf hingewiesen, dass ein großes Bauprojekt Ziel einer vorsorglichen Routineüberprüfung war.

Ein Mandant berichtete mir kürzlich über seine Entwicklung vom Arbeiter zum selbständigen Bauunternehmer (bei gleich bleibender Tätigkeit).

Zunächst war er Angestellter einer Firma Ö…Altlastensanierung GmbH. Nach deren Insolvenz wurden die Aufträge und auch das Arbeitsverhältnis nahtlos in die Firma Ö….Brandschutz Sanierungs GmbH übergeführt. Zwischendurch wurde die Firma der Mutter übertragen, nannte sich dann Firma ACUT und danach Firma Ö…..Dienstleistungs GmbH. Fährzeuge, Werkzeuge und Material wurden wie aus Geisterhand jeweils auf die neue Firma übertragen.

Ansprechpartner und Vorgesetzter war immer dieselbe Person. Der Geschäftssitz war auch stets derselbe. Auch die Zahlungen  waren indentisch.

Dennoch verlangte zuletzt die Firma Ö…..Dienstleistungs GmbH die Erteilung von Rechnungen. Die Rechnungen sollten nummeriert werden, einen Leistungszeitraum enthalten und die Formulierung „Wir berechnen Ihnen gemäß Werkvertrag … € zuzüglich Mehrwertsteuer“.

Die Sache flog auf wegen angeblicher Steuerrückstände des Arbeitnehmers, nachdem auch die letzte GmbH in die Insolvenz ging.

Der Scheinselbständige war Bauleiter für Asbest und Schadstoffe, war zuletzt nicht sozialversicherungsrechtlich angemeldet, besaß eine Tankkarte und Handy des Arbeitgebers und wurde auf dessen Geheiß 40 Stunden wöchentlich von Baustelle zu Baustelle geschickt.

Das Arbeitsgericht Celle erkannte nun, dass dies ein Arbeitsverhältnis darstellt. Nach einer mündlichen Verhandlung am 31.08.2011 wurde auf Vorschlag des Arbeitsgerichtes ein entsprechender Vergleich geschlossen.

Es soll übrigens schon eine Nachfolge GmbH der Insolvenzfirma Ö. geben …