Und weg war das Geld aus dem Versorgungswerk

Eine Mandantin, die seit Jahren im Rechtsstreit mit ihrem Vertrieb steht und von diesem noch Zahlungen zu erwarten hat, teilt Folgendes mit:

„Im Rahmen eines so genannten Versorgungswerkes erhielt ich ein Investmentdepot bei der Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbH (früher DBI-Investment Depot). Dort wurden im Rahmen meines Vertriebes regelmäßige Zahlungen vorgenommen.

Dort waren vor einigen Jahren noch etwa 22.000,00 € enthalten.

Dann geriet ich in Streit mit dem Vertrieb, für den ich jahrelang erfolgreich tätig war. Der Streit besteht bis heute. Ich bekomme noch Geld.

Schließlich fragte ich nach einigen Jahren nach, was mit meinem Versorgungswerk geschehen ist. Ich erhielt dann einen Hinweis der Allianz Global, dass man sich entschlossen habe, die Versorgungswerk-Fonds zu schließen.

Eine weitere Erklärung erhielt ich nicht.

Man hatte dann einfach den gesamten Betrag an meinen alten Vertrieb überwiesen. Dieser teilte mir dies nicht mit.

Ich möchte darauf hinweisen, dass ich Kontoinhaber dieses Fonds bin und die Allianz behauptet hatte, gemäß den Geschäftsbedingungen für Versorgungswerk-Depots es der Zustimmung des Vertriebes bedarf. Außerdem waren die Rechte aus dem Versorgungswerk an den Vertrieb abgetreten. Man zahlte mein Geld also einfach an den Vertrieb aus, ohne das mit mir vorher abzusprechen.

Weiter hieß es in dem Schreiben:

„Die Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn eine schriftliche Bestätigung der … vorliegt, dass der Depot-Inhaber die Verfügungsberechtigung über das Depot erlangt hat, was konkret nicht der Fall war“.

Zitatende“

P.S.: Nach Auskunft der Allianz Global wurden alle Fonds nach Rücksprache mit dem Vertrieb geschlossen. Für alle anderen Berater wurden neue Anlagen gebildet. Die Auszahlung erfolgte in diesem Fall wegen der Abtretung an den Vertrieb. Die Allianz Global hatte den Berater nicht informiert. Jedoch wunderte man sich auch, warum in diesem Fall keine Mitteilung erfolgte.