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2012Ein treuer Leser kommentiert das Thema Wettbewerbe und Incentivreisen wie folgt:
„Dieses Thema ist meines Erachtens die Achillesferse der Strukturvertriebe. Die Kraft für die tägliche Arbeit wird sich durch die Wettbewerbe bzw. Gewinn und der anschl. Teilnahme der Wettbewerbsgewinner verschafft (Anerkennung-Stroke). Wer hier gewinnt zählt innerhalb des Berufsstandes als „erfolgreich“. Was auch immer das heißen mag. Ehemalige Busfahrer, Klempner tauchen dann in die andere Welt, weshalb sich auch persönliche Veränderungen nicht zurückhalten lassen. Wie auch immer man dieses heikle Thema sehen möchte.
Vertriebe unterstreichen das nochmals mit Geschenken, wie einer sog. „Goldenen Uhr“ u.v.m. -die persönlich bei einer herausgehobenen Veranstaltungen überreicht werden.
Die Gesellschaften stellen die Bedingungen für jeden Wettbewerbszeitraum auf. Der Druck auf die einzelnen Teilnehmer ist enorm durch die doch recht hohen Umsatzzielvorgaben. Da wird i.d.R. auch gepusht und vor sonstiger Schummelei nicht zurückgeschreckt.
Diese sog. Incentivreisen werden dann nach dem deutschen Steuergesetz von dem Handelsverteter -entgegengesetzt zum „Wulffchen-Mitanahmeeffekt“- als geldwerter Vorteil versteuert. Der geldwerte Vorteil wird von dem Vertrieb festgesetzt und die Höhe dieses geldwerten Vorteils jährlich mitgeteilt. Es obliegt also dem Handelsvertreter, die mitgeteilten Summen zu versteuern. Da es sich um Luxusreisen handelt, sind die Beträge recht üppig, die vom Handelsvertreter selbst versteuert werden müssen. Selbstverständlich nehmen auch Handelsvertreter an solchen Veranstaltungen teil, deren Budget es eigentlich aufgrund der gezahlten und verdienten Provision nicht hergeben dürfte. Man wundert sich halt.
Eine Anlage z.B. ist eine 5-Sterne Luxusanlage, 14 Tage HP, ca. 3880 p.P.“