Nachtrag zum AWD-Bericht: Ist Verjährung eingetreten?

Verjährung?
Früher gab es eine dreißigjährige Verjährungsfrist. Diese wurde mit der Schuldrechtsreform im Jahr 2002 auf drei Jahre verkürzt.
Als Übergangslösung für „alte“ Ansprüche wurde gesetzlich ebenso geregelt, dass spätestens 10 Jahre nach in Kraft treten der Schuldrechtsreformen Verjährung eintritt. Ansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung, die vor dem 01.01.2002 entstanden sind, verjähren somit am 31.12.2011.
Wenn das richtig wäre, was der AWD schreibt, wären die Ansprüche verjährt.