Ansichten einer Richterin

Heute durfte ich Rechtsansichten einer Münsteraner Richterin erleben.

Es gind u.a. um die Frage, ob feste Aufbauhilfen am Ende eines Vertrages zurück gezahlt werden müssen. So stands im Vertrag.

Einige Gerichte erklärten solche Klauseln wegen des Verbots der Kündigungserschwernis für unwirksam.

Hier jedoch ließ sich der Versicherer etwas einfallen und verlangte die Rückzahlung nicht in einem Zug, sondern verteilt auf 12 Raten.

Und die Richterin gab zu erkennen, sie denke, dass das jetzt wirksam sei. Schließlich müsse ja nach ihrer Ansicht nicht mehr die „Aufbauhilfe ganz“ zurück gezahlt werden.

Mein Einwand, dass eine Ratenzahlung doch auch zu hundert Prozent die ganze Hilfe betreffe, wollte die Richterin nicht verstehen.

Sie meinte, man zahlt doch nicht ganz so viel, wenns Raten sind.

Dass 5000 € in einer Zahlung so viel sind wie 5 mal 1000 €, wollte die Richterin nicht gelten lassen.

Ich habe dazugelernt.