Keine Befangenheit

Am 03.12.2012 entschied das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, dass eine Richterin nicht wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt wird.

Vorliegend ging es um einen Rechtsstreit der Postbank Finanzberatung AG gegen einen ehemaligen Verhandlung. Nach Ansicht des Gerichts gab es keinen Grund, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen.

Die Tatsache, dass der Ehemann der Richterin bei der Deutschen Post AG für die Umsatzsteuer zuständig sei, kann ein Misstrauen nicht rechtfertigen. Sowohl die Deutsche Postbank AG als auch die Postbank Finanzberatung AG werden von der Deutschen Bank AG als Muttergesellschaft gehalten. Die Deutsche Postbank AG ist somit nicht die alleinverantwortliche Muttergesellschaft der Klägerin. Vielmehr steht hinter der Klägerin und der Deutschen Post AG einer der größten Konzerne Deutschlands mit mehreren tausend Beschäftigten. Vom Standpunkt einer vernünftigen Partei liegt daher trotz der Tätigkeit des Ehemannes der abgelehnten Richterin bei der Deutschen Post AG nicht der Schluss nahe, dass die abgelehnte Richterin an einem für die Klägerin günstigen Ausgang des Verfahrens persönlich interessiert ist, so das Gericht wörtlich zitiert.