Abrechnungskauderwelsch

Am 29.11.2012 entschied das Landgericht Traunstein im Rahmen einer Prozesskostenhilfeprüfung, dass die Abrechnungen eines Strukturvertriebes den Saldo so lückenlos dokumentieren, dass ein pauschaler Angriff auf diese Provisionsabrechnung nicht genügen würde. Es fehle bei pauschalen Angriffen eine entsprechende Substantiierungstiefe.

Kurzum: Die Abrechnungen seien in sich verständlich.

Am 10.12.2012 wurde über dieses Abrechnungssystem an einem anderen Gericht verhandelt. Vor dem Amtsgericht Warendorf wurde in einer Parallelangelegenheit über solche Abrechnungen bzw. demselben System  gestritten.

Dort jedoch hielt der – erfahrene – Richter die Abrechnungen für nicht nachvollziehbar und den Vortrag des Strukturvertriebes für unschlüssig. Er hielt das Abrechnungssystem für ein „Abrechnungskauderwelsch“.