Was tun, wenn die private Krankenversicherung den Tarif erhöht

Kann man eigentlich die Erhöhung des Krankenversicherungstarifes abwenden?

Gemäß § 204 VVG hat der Kunde das Recht auf einen Tarifwechsel in Falle einer Erhöhung. Außerdem muss die Beitragsanpassung mindestens einen Monat im Voraus dem Kunden bekannt gegeben werden. Sonst hat sie keine Gültigkeit.

Wenn der Kunde über 60 Jahre alt ist, und es gibt ein günstiges Tarifangebot, muss er darüber informiert werden.

Im Fall eines Tarifwechsels ist eine Gesundheitsprüfung nicht erforderlich, wenn durch den neuen Tarif keine Mehrleistungen für die Krankenversicherung entstehen. Gemäß § 6 Abs. 2 VVG- InfoV muss der Versicherer dem Kunden neben dem Standard- oder Basistarif mindestens einen Alternativvorschlag unterbreiten. Die Prämien- und Bedingungsanpassung ist in § 203 VVG geregelt.