Basiszins auf Rekordtief

Wer Schulden hat, muss – dann und wann – Zinsen dafür zahlen. So steht es in § 288 BGB.

Es steht ein Verzugszinssatz für private Schulden in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, bei Forderungen zwischen Unternehmen von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu.

Vor den Euro hieß es übrigens noch Diskontsatz. Danach – dem Euro sei Dank – Basiszinssatz.

Berechnet wird er von der Deutschen Bundesbank. Sie erfolgt jeweils zum 01.01. und zum 01.07. entsprechend des Leitzinssatzes der Europäischen Zentralbank. Ursprünglich war der Basiszins mal auf 3,62  festgelegt, so dass man als privater Schuldner 8,62 %  zahlen musste.

Seit dem 01.01.2013 ist der Basiszinssatz erstmals negativ. Er fiel von 0,12 % auf – 0,13 %, also unter Null.