Rechtsanwaltskosten werden „modernisiert“

Kostenrechtsmodernisierungsgesetz heißt es neudeutsch.

Ab dem August 2013 sollen Gerichtskosten und auch Rechtsanwaltsgebühren steigen.

Die letzte lineare Erhöhung der Anwaltsgebühren datiert aus dem Jahr 1994.

Die Rechtsanwaltsgebühren sollen um  mindestens 12 % steigen (bei Strafverteidigern sogar um 19%).

Warum gibt es einen Unterschied zwischen der Anhebung bei den Strafverteidigern und bei den Zivilrichtern?

Ganz einfach: Die Zivilrichter profitieren regelmäßig von höheren Streitwerten, die schon durch die Inflation bedingt sind.

Einige Anwälte raten dazu, aus Kostengründen Streitigkeiten vor dem 01.08.2013 zu beginnen.

Meine Empfehlung ist jedoch, Streitigkeiten vor Gericht zu vermeiden!